darf ich meine motorhaube am auto neonorange lackieren, wenn der rest schawrz ist?

8 Antworten

Du kannst Dein Auto lackieren wie Du willst, solange die Farben nicht retroreflektieren sind, diese zählen dann in der Tat als Leuchtmitte quasi wie ein Rückstrahler.

Ein Beispiel ist der FArbton RAL 3024 Tagelleuchtorange, den dürfe nur Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste / Feuerwehren fahren. (zumindest großflächig) .

Mit einer Ausnahmegenehmigung geht aber auch dieses, diese kann von der Zulassungsstelle erteilt werden, mir ist allerdings in unserem Gebiet nur ein Fall bekannt.

Grundsätzlich musst du eine Lackierung nicht eintragen. Wenn aber auf der Dose nicht zulässig steht ist es nicht zulässig somit eine ordnungswiedrigkeit oder straftat dieses Auto im öffentlichen Strassenverkehr mit diese Farbe zu fahren. Die Frage ist ob der Polizist die frage prüft und merkt dass genau dieser Farbton nicht erlaubt ist...

Meinst du das es wegen der Stadtwerke Fahrzeuge verboten sein könnte. Würde mich schon etwas wundern wenn das meine Freiheit einschränken würde.

Eine Straftat ist das mit Sicherheit nicht !

Warum solltest du das nicht dürfen? Solange es die Fährweise nicht beeinträchtigt, sollte das doch unwichtig sein, welche Farbe deine Motorhaube hat.

Wenn darauf steht das es nach der stvo nich zulässig ist dann ist das auch so. Natürlich kannst du es auf der Rennstrecke etc. Schon verwenden (deswegen vl das auto)

Vl deswegen nicht erlaubt weils neonfarben ist, könnte ja radarstrahlen oder dergleichen stören, und wens grossflächig besprüht ist kanns blenden