Was muss bei Veranstaltung eines Flohmarkt für Kinderartikel auf einem Schulgelände beachtet werden?

4 Antworten

FRAGE GELÖST

Ich habe heute Antwort vom örtlichen Bürger-/Ordnungsamt erhalten:
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"für die Veranstaltung des von Ihnen geschilderten Flohmarktes (der auf einer Privatfläche stattfindet, an dem ausschließlich private und keine gewerbetreibenden Standbetreiber teilnehmen und den der Veranstalter nicht gewerbsmäßig betreibt) ist keine Genehmigung der Stadt erforderlich. Vorhandene Zufahrten sowie Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. 

Sofern alkoholische Getränke verabreicht werden, ist bei der Ordnungsbehörde der Stadt rechtzeitig eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zu beantragen. "
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Vielleicht hilft das ja anderen EBs mal, in ähnlicher Situation ;-)

Dennoch würde ich mich weiterhin freuen, wenn sich doch noch Leute zu Wort melden, die so etwas bereits veranstaltet haben und gute Tipps zur Durchführung hätten :-)

Woher ich das weiß:Recherche

Das sagt Euch das Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung

Dort werden wir, sofern nötig, auch anfragen -- allerdings hätte ich vorab erstmal gern Erfahrungswerte, um nicht bei den Behörden u.U. "schlafende Hunde" zu wecken ;-)

@GWIFACH

Die "schlafende Hunde" werden Euch besuchen, dann ist es zu spät.

@Novos

Es gibt in unseren Behörden jede Menge Leute, die sich nur mit den täglichen Normalfällen auskennen. Müssten die sich erst informieren, erhält man gerne mal Schnellschussantworten, um die Sache schnell vom Tisch zu haben.

Ich hoffe daher, dass hier doch noch jemand antwortet, der eine solche Sonderveranstaltung bereits selbst durchgeführt hat und aus Erfahrung sagen kann, was in seinem/ihrem Fall machbar / nötig war und was nicht.

Solches Hintergrundwissen stellt eine gute Diskussionsgrundlage - auch im Gespräch mit u.U. zuständigen Ämtern dar ;)

Das Ordnungsamt erteilt die Genehmigung. Die Schulleitung muss sie beantragen genau wie bei jedem Schulfest.

Ihr müsst auch Waffeln verkaufen weil nicht jeder isst Wurst.

Gute Idee :-)