Steuern bei Teilzeitjob und freiberuflicher Tätigkeit?
Guten Abend :-)
Es geht um die Einkommenssteuer (oder Lohnsteuer?). Ich gebe Nachhilfe (freiberuflich) und werde ab Juni zusätzlich in Teilzeit in der Gastronomie tätig sein. Im Monat werde ich insgesamt voraussichtlich auf ca. 1200 Euro brutto kommen.
Ich bin 19 Jahre alt, Steuerklasse 1.
Meine Frage ist jetzt, wie das funktioniert. Zieht der Arbeitgeber bei meinem Teilzeitjob die Steuer automatisch vom Lohn ab, bevor er überweist? Was mache ich dann mit dem Geld, das ich noch durch die Nachhilfe verdiene (Ca. 250 Euro/Monat)? Da ich damit deutlich unter den 450 Euro liege, musste ich mich um Steuerzahlung nie kümmern und bin jetzt etwas ratlos.
Oder gibt es vielleicht Beratungsstellen, wo mir das erklärt wird? Im Finanzamt oder so...?
Danke für eure Hilfe!
Amelia
2 Antworten
Zieht der Arbeitgeber bei meinem Teilzeitjob die Steuer automatisch vom Lohn ab, bevor er überweist?
Das muss er, gemäß Lohnsteuerklasse und Einkommen.
Was mache ich dann mit dem Geld, das ich noch durch die Nachhilfe verdiene (Ca. 250 Euro/Monat)?
Das Geld was du für die Nachhilfe erhältst, ist ein Umsatz. Diesen Umsatz setzt du in Relation zu deinen Betriebsausgaben (Anlage EÜR) und trägst das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) in die Anlage S ein.
Oder gibt es vielleicht Beratungsstellen, wo mir das erklärt wird?
Die Leute, die das beruflich machen nennen sich Steuerberater. Das Finanzamt darf dir nur allgemeine Fragen beantworten, es darf dir unter keinen Umständen beim Erstellen deiner verpflichtend abzugebenden Steuererklärungen helfen.
Also entweder lernst du korrekte Buchführung oder du besorgst dir einen Steuerberater. Auch ein IHK Gründerseminar wäre sicherlich nicht grundverkehrt.
Die Steuer von deiner Arbeitnehmertätigkeit wird von deinem Arbeitgeber abgeführt.
Deine freiberufliche Tätigkeit musst du so oder so am Jahresende in der Steuererklärung mit EÜR angeben.
Ich bin davon ausgegangen, dass deine freiberufliche Tätigkeit auch schon im vergangenen Jahr bestand.
Falls nicht: Beim FA anrufen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden lassen und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das sollte bei der Höhe der Einkünfte alles nicht das Problem sein.
Danke :-)
unterrichtende Tätigkeit ist gem. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei; eine Aussage zur Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG entfällt.
am jahresende? also nicht jeden monat?