Steuern bei Teilzeitjob und freiberuflicher Tätigkeit?

2 Antworten

Zieht der Arbeitgeber bei meinem Teilzeitjob die Steuer automatisch vom Lohn ab, bevor er überweist?

Das muss er, gemäß Lohnsteuerklasse und Einkommen.

Was mache ich dann mit dem Geld, das ich noch durch die Nachhilfe verdiene (Ca. 250 Euro/Monat)?

Das Geld was du für die Nachhilfe erhältst, ist ein Umsatz. Diesen Umsatz setzt du in Relation zu deinen Betriebsausgaben (Anlage EÜR) und trägst das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) in die Anlage S ein.

Oder gibt es vielleicht Beratungsstellen, wo mir das erklärt wird?

Die Leute, die das beruflich machen nennen sich Steuerberater. Das Finanzamt darf dir nur allgemeine Fragen beantworten, es darf dir unter keinen Umständen beim Erstellen deiner verpflichtend abzugebenden Steuererklärungen helfen.

Also entweder lernst du korrekte Buchführung oder du besorgst dir einen Steuerberater. Auch ein IHK Gründerseminar wäre sicherlich nicht grundverkehrt.

Die Steuer von deiner Arbeitnehmertätigkeit wird von deinem Arbeitgeber abgeführt.

Deine freiberufliche Tätigkeit musst du so oder so am Jahresende in der Steuererklärung mit EÜR angeben.

am jahresende? also nicht jeden monat?

@AmeliaMoon

Ich bin davon ausgegangen, dass deine freiberufliche Tätigkeit auch schon im vergangenen Jahr bestand.

Falls nicht: Beim FA anrufen und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden lassen und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das sollte bei der Höhe der Einkünfte alles nicht das Problem sein.

@Kompaktdesign

unterrichtende Tätigkeit ist gem. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei; eine Aussage zur Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG entfällt.