Unter 400 Euro Verdienst aber volle Sozialversicherung?
Ich dachte immer, ich kenn mich damit aus - aber hier finde ich keine Lösung. Wenn man für 360 Euro im Monat auf Steuerklasse fünf arbeitet, dann gehen die Berechnungen der verschiedenen Gehaltsrechner von Steuer 0 bis hin zu ca. 30 Euro. Zur Sozialversicherung sagt keiner etwas aus - aber der Arbeitgeber sagt, daß es eine sv-pflichtige Tätigkeit sei und kein Aushilfsjob.
Mit ist klar, daß es sowas wie die Gleitzone gibt, aber die fängt ja erst bei 401 Euro an. Also hat der Arbeitgeber nun Recht und ist es eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, auch wenn die wöchentliche Arbeitszeit nur 8 Stunden beträgt?
2 Antworten
Hallo,
jede Beschäftigung unter 400 Euro ist ein Minijob.
Es gibt nur wenige Ausnahmen: § 7 SGB V
Azubi, Praktikant, FSJ
schwankendes Entgelt und im Durchschnitt über 400 Euro (auch bei Kurzarbeit, stufenweise Arbeit bei Arbeitsunfähigkeit ...)
eine Beschäftigung, die bereits vor Einführung der 400-Euro-Jobs bestanden hat (1998?)
Hat der Arbeitgeber noch einen Tipp gegeben, wie er zu seiner Meinung kommt?
Oder meint der Arbeitgeber den Unterschied zwischen 400-Euro-Job mit pauschaler Sozialversicherung durch den Arbeitgeber und einem Aushilfsjob bis zu 2 Monaten (ganz ohne Sozialversicherungsbeiträge)? Evtl. liegt hier das Missverständnis. § 8 SGB IV
Der Begriff "Aushilfe" ist immer wieder verwirrend (in der Fachsprache gibt es ihn gar nicht).
Gruß
RHW
Wenn keine der von mir genannten Ausnahmen zutrifft, dann hat der Arbeitgeber pauschal 13% zur Kranken- und 15% zur Rentenversicherung zu zahlen. Es gibt dann keinen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.
Im Steuerrecht hat der Arbeitgeber eine Wahl zwischen Lohnsteuerkarte (Steuerhöhe ist dann von Steuerklasse und ggf. allen weiteren Einnahmen abhängig) und der Pauschalsteuer von 2%.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1AN/1a400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true
Wenn in der Rentenversicherung auf Antrag die Beiträge um 4,9% Arbeitnehmeranteil aufgestockt werden, entstehen vollwertige Ansprüche in der Rentenversicherung:
.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2AG/2aufstockungRente/aufstockungder__rentenversicherungsbeitraege.html
Danke, das hilft mir wirklich weiter!
Gerne und Danke für den Stern!
üben sie diesen 400€ job zusätzlich zu einer SV-pflichtigen tätigkeit aus, oder bestehen 2 oder mehr minijobs?
Es ist ja gerade eben kein 400-Euro-Job, sondern wäre die Haupttätigkeit auf Steuerkarte.
Es handelt sich um eine neu beginnende Tätigkeit, die dauerhaft unter 400 Euro entlohnt aber auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Befristet ist der Vertrag auf sechs Monate und laut Arbeitgeber wird ohne Lohnsteuerkarte überhaupt gar nicht erst ein Vertrag gemacht, es werden also keine "typischen" 400-Euro-Kräfte (so wie man gemeinhin die Aushilfen kennt) eingestellt.