Unter 400 Euro Verdienst aber volle Sozialversicherung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

jede Beschäftigung unter 400 Euro ist ein Minijob.

Es gibt nur wenige Ausnahmen: § 7 SGB V

  • Azubi, Praktikant, FSJ

  • schwankendes Entgelt und im Durchschnitt über 400 Euro (auch bei Kurzarbeit, stufenweise Arbeit bei Arbeitsunfähigkeit ...)

  • eine Beschäftigung, die bereits vor Einführung der 400-Euro-Jobs bestanden hat (1998?)

Hat der Arbeitgeber noch einen Tipp gegeben, wie er zu seiner Meinung kommt?

Oder meint der Arbeitgeber den Unterschied zwischen 400-Euro-Job mit pauschaler Sozialversicherung durch den Arbeitgeber und einem Aushilfsjob bis zu 2 Monaten (ganz ohne Sozialversicherungsbeiträge)? Evtl. liegt hier das Missverständnis. § 8 SGB IV

Der Begriff "Aushilfe" ist immer wieder verwirrend (in der Fachsprache gibt es ihn gar nicht).

Gruß

RHW

ErsterSchnee 
Fragesteller
 24.07.2011, 12:15

Es handelt sich um eine neu beginnende Tätigkeit, die dauerhaft unter 400 Euro entlohnt aber auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Befristet ist der Vertrag auf sechs Monate und laut Arbeitgeber wird ohne Lohnsteuerkarte überhaupt gar nicht erst ein Vertrag gemacht, es werden also keine "typischen" 400-Euro-Kräfte (so wie man gemeinhin die Aushilfen kennt) eingestellt.

RHWWW  24.07.2011, 16:51
@ErsterSchnee

Wenn keine der von mir genannten Ausnahmen zutrifft, dann hat der Arbeitgeber pauschal 13% zur Kranken- und 15% zur Rentenversicherung zu zahlen. Es gibt dann keinen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.

Im Steuerrecht hat der Arbeitgeber eine Wahl zwischen Lohnsteuerkarte (Steuerhöhe ist dann von Steuerklasse und ggf. allen weiteren Einnahmen abhängig) und der Pauschalsteuer von 2%.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1AN/1a400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true

Wenn in der Rentenversicherung auf Antrag die Beiträge um 4,9% Arbeitnehmeranteil aufgestockt werden, entstehen vollwertige Ansprüche in der Rentenversicherung:

.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2AG/2aufstockungRente/aufstockungder__rentenversicherungsbeitraege.html

ErsterSchnee 
Fragesteller
 24.07.2011, 17:53
@RHWWW

Danke, das hilft mir wirklich weiter!

üben sie diesen 400€ job zusätzlich zu einer SV-pflichtigen tätigkeit aus, oder bestehen 2 oder mehr minijobs?

ErsterSchnee 
Fragesteller
 21.07.2011, 13:55

Es ist ja gerade eben kein 400-Euro-Job, sondern wäre die Haupttätigkeit auf Steuerkarte.