getrennt oder zusammenveranlagung :-)
Hallo ich habe da mal eine Frage, folgendes: ich habe unsere Steuererklärung bisher immer als zusammenveranlagt gemacht, da ich als Hausfrau und Mutter kein Einkommen hatte. Jetzt ist es 2012 anders. Ich habe seit Mai eine Vollzeitstelle und habe lt. Wieso Steuersparprogramm die Möglichkeit auszuwählen zwischen zusammen oder getrennt veranlagt. Nun zeigt das Programm ja an was am Ende erstattet oder nachzuzahlen ist. Ich habe beide Varianten ausprobiert und bekäme eine Erstattung von ca. 280 Euro bei zusammenveranlagt aber bei getrennt veranlagt wäre die Erstattung ca. 1800 Euro. Wie kann das sein? Und vor allem was habe ich für Nachteile wenn ich die Variante getrennt veranlagt wähle. Wenn es keine Nachteile gäbe wieso entscheidet sich dann jemand für die zusammenveranlagung. Hat da jemand einen Tip für mich?
9 Antworten
Das WISO-Programm rechnet nach einer Eingabe der kompletten Daten beide Varianten durch und weist darauf hin, wie groß der Unterschied ist. In dem Programm werden beide Berechnungen auf einer Seite dargestellt und bei der getrennten Veranlagung auch das Ergebnis für jeden Ehegatten. In der letzten Spalte steht dann, welche Veranlagungsart günstiger ist und wie groß die Differenz ist. Das setzt aber voraus, dass alle Beträge richtig zugeordnet wurden. Ich benutze das Programm seit vielen Jahren als Steuerberater, und der Hinweis auf die bessere Veranlagungsart war immer richtig.
Ich weiß, und ELSTER ist kostenlos. Aber danach war ja auch nicht gefragt. Zur Info: Ich die Steuerberaterausgabe. Die kostet brutto 100,00 € und hat dabei aber auch das Formular EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen usw. Das Programm rechnet sich schon nach der 3. Steuererklärung.
Ohne weiter Angaben keine vernünftigen Auskünfte möglich... gewählte Steuerklassen - ungefähre Einkünfte - Ehemann selbstständig/angestellt... - Freibeträge Kinderzahl/Freibeträge/Kindergeld...
Ich habe seit Mai eine Vollzeitstelle und habe lt. Wieso Steuersparprogramm
grins
Das Programm heißt WISO :-)
Ich habe beide Varianten ausprobiert und bekäme eine Erstattung von ca. 280 Euro bei zusammenveranlagt aber bei getrennt veranlagt wäre die Erstattung ca. 1800 Euro.
Das ist (in der Summe) unmöglich.
Wie kann das sein?
Du bekämst bei getrennter Veranlagung wohl eine Erstattung. Dafür müsste Dein Mann aber vermutlich in etwa € 2000.-- nachzahlen. Es gibt fast kein Szenario, in dem eine getrennte Veranlagung günstiger für die Eheleute in der Summe ausfällt. NB. Ich hoffe, ihr hattet StKl. IV/IV gewählt.
Es gibt fast kein Szenario, in dem eine getrennte Veranlagung günstiger für die Eheleute in der Summe ausfällt
So selten ist das nicht (allerdings glaube ich im vorliegenden Fall auch eher an einen Fehler), häufigster Fall sind wohl Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, beim einen und steuerpflichtige Einkünfte beim anderen Partner. Oder Vorsorgehöchstbeträge in Mischehen (Beamte und Nicht-Beamte).
Ja, bei solchen Fällen kann es in der Tat zu diesem Effekt kommen. Bei zwei abhängig Beschäftigten allerdings ist das kaum zu vermuten.
Kann es sein, dass du bei getrennter Veranlagung zwar 1800 € zurückbekommst, dein Mann aber eine Nachzahlung von mehr als 2000 € leisten muss? Es ist eigentlich ausgesprochen selten der fall, dass eine getrennte Veranlagung in der Summe wirklich günstiger ist...
Wie kann das sein?
Stell hier beide Berechnungen ein und man kann dir dann vllt. sagen, woran es liegt. Ob es tats. so ist oder du falsche Eingaben gemacht hast.
Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du die Erklärung durch einen Profi anfertigen lässt.
Bei Tchibo gibt es ein mit GUT getestetes Steuerprogramm für 10 Euro...