Was macht das Jobcenter bei einer Gutschrift der Heiz-Betriebskosten?

7 Antworten

Ich habe mal Google bemüht und bin auf einen ähnlichen Fall gestoßen, doch handelte es sich hierbei um eine Steuerrückzahlung, also auch Geld, was zurück geflossen ist, aus einer zeit, in der der/die Betroffene noch keine Leistungen bezogen hatte:

Steuerrückzahlungen müssen als einmaliges Einkommen gewertet werden. Das entschied das Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2007 (AZ.: L 13 AS 46/07 ER). Ein Betroffener erhielt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 1.170 Euro. Diese Erstattung, so argumentierte der Betroffene, sei aber nicht als Einkommen, sondern als Vermögen zu werten. Demnach erhöhe sich auch der Freibetrag und die Rückzahlung dürfe daher auch nicht angerechnet werden.

Das kannst Du hier nachlesen:

http://www.sozialleistungen.info/news/14.09.2007-beschluss-steuerrueckzahlungen-muessen-als-einkommen-gewertet-werden/

Ich denke, dass bei der geringen Summe der Sachbearbeiter auf eine Anrechnung verzichtet.

BabyJane2807 
Fragesteller
 29.09.2010, 13:04

Danke für deine Mühe,weiß das zu schätzen.Wie schon geschrieben zahle ich 296€ Miete und habe eine Gutschrift von 85€ erhalten. Am 1.11.2010 sind also statt der üblichen 296€, nur 211€ Miete zu zahlen. Bis jetzt weiß das Jobcenter nix von der Gutschrift,hab sie erst am Montag bekommen. Da das Amt ab 01.11.2010 die Mietkosten direkt an den Vermieter überweist,wären die 85€ ja weg. Meine Vermieterin hatte mir geraten eine Abtrittserklärung zu schreiben und dem Jobcenter mitzuteilen, dass sie zukünftig die Miete an mich überweisen. Somit würden nur die 211€ von meinem Konto abgehen. Ich habe nur Angst das das Amt anhand meines Kontos sieht das nur 211€ Miete abgezogen wurden,obwohl sie mir 284€ für die Miete überwiesen haben. OMG, wie verwirrend. Sorry hab absolut kein Plan von der Rechtslage,war bis jetzt noch nie in so einer Situation.

eurofuchs2  29.09.2010, 13:18
@BabyJane2807

Auch wenn ich mich jetzt aufs Glatteis begebe: Lass das JC die Miete überweisen und Dir die paar Euro bar auszahlen. Da ist doch jeder Verwaltungsakt teurer. Dann bleibt alles wie es ist.

BabyJane2807 
Fragesteller
 29.09.2010, 13:54
@eurofuchs2

Hab die Antwort gefunden:

Alles, was vor dem Antragszeitpunkt an Eigentum vorhanden war, ist Vermögen, alles danach Einkommen. Dies gilt auch teilweise für Zuwendungen Dritter wie Schenkungen von Verwandten. Maßgeblicher Zeitraum ist in der Regel der Kalendermonat, d. h. erster bis letzter Tag des Monates. Arbeitslosengeld II wird normalerweise nach sämtlichen Zuflüssen in diesem Monat berechnet; maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto.

Da ich ab 16.10 Hartz4 bekomme und die Gutschrift erst am 02.11.10 ,sind die 85€ also hinüber, da ja der Eingang auf dem Konto maßgeblich ist...Sch***** :( Trotzdem danke für Eure schnelle Hilfe...

LG Franzi

eurofuchs2  29.09.2010, 14:28
@BabyJane2807

Langsam! Lese noch einmal den Link, den ich anfangs reingestellt hatte! Das wird von den Gerichten unterschiedlich gesehen. Gebe nicht so schnell auf, im Zweifelsfall klagen!

Die Betriebskosten sind Bestandteil des Leistungsbezuges vom monatlichen Regelsatzes jeden Hartz IV Empfängers. Jeder Mensch, jede Institution, jede Behörde wird zum Energie und Wassersparen animiert, ja sogar aufgefordert, Häuser werden für viele hunderttausende Euro mit Wärmedämmung versehen. Jeder versucht sein möglichstes dafür zu tun, jedoch Hartz IV Empfänger werden dafür bestraft, sie sollen die Betriebskosten die sie sich vom Regelsatz erspart haben ans Amt zurückzahlen. Wenn man also die jeweilige Rückzahlung der Betriebskosten durch die Anzahl der Monate dividiert, kommt keiner der betroffenen Hartz IV Empfänger mehr auf seinen, ihm zustehenden Regelsatz im Monat und das ist ungesetzlich nach meinem Kenntnisstand.

Da höre ich doch als Hartz IV Empfänger auf zu sparen, ich drehe die Heizung auf volle Leistung, gehe mehrfach am Tag duschen oder baden usw. Warum? Na weil mein Amt doch die Nachzahlung im nächsten Jahr übernimmt. Hat sich schon mal jemand ausgerechnet, was das kostet?

Was gedenkt der Staat dagegen zu tun? Kann mir jemand sagen, nach welcher eindeutigen Gesetzmäßigkeit hier gehandelt wird? Gibt es denn eine eindeutige und darauf liegt die Betonung, eindeutige, nachvollziehbare gesetzliche Grundlage?

Was Rückzahlungen an das Job Center im allgemeinen betrifft, so kann ich nur jedem raten, den das betrifft, sich doch mal mit den folgenden 2 Grundsatzurteilen verschiedener Sozialgerichte auseinander zu setzen und in seinem Fall zu prüfen, ob die Kriterien, wie hier beschrieben für ihn zu treffen oder nicht. 1. vom SG Düsseldorf Az. S. 28 (19) SO 16/08 und 2. des LSG MÜNCHEN L8AL18/03-7/04 v.06.07.05Rückforderung, die eine Rückzahlung ausschließen sofern einem Leistungsbezieher keine Schuld vorzuwerfen ist.

Beide Urteile schließen eine Rückzahlung von zuviel ausbezahltem Geld vom Job Center an den Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen aus.

Ich kann an dieser Stelle nur jedem empfehlen keine Mühe zu scheuen, sich gegen die Job Center zu wehren, mit allen zur Verfügung stehenden Gesetzmäßigkeiten, steckt nicht in den Kopf in den Sand, je mehr Leute sich wehren, desto schneller wird es Veränderungen geben.

Formal betrachtet sind zwar BK-Guthaben kein einmaliges Einkommen, sondern eine Korrektur der Kosten der Unterkunft. Dennoch gilt auch hier das Zuflussprinzip, denn auf der anderen Seite erhältst du vom Leistungsträger auch Geld für Nachzahlungen, deren Veranlassung ggf. vor dem Bezugszeitraum lag.

Wann bekommst Du das Geld denn zurück?

Es ist ja vor dem 16.10.

Kannst Du versuchen eine 2. Arbeit als Verkäuferin zu bekommen? Diese Sch... Minijobs machen gerade in dem Bereich alles kaputt.

Die sollten eigentlich eine Möglichkeit sein für Leute, damit sie weniger machen können. Aber die Firmen nutzen das ja gnadenlos aus.

BabyJane2807 
Fragesteller
 29.09.2010, 11:20

Und genau das ist ja das Problem. Ich bekomme ab 16.10.10 Hartz4. Meine Miete beträgt 296,25€ (Ich wohn im Osten,deswegen so billig). Durch die Gutschrift werden mir am 02.11.10 statt 296,25 nur 211,22€ abgebucht. Aber ab 01.11.2010 wird die Miete vom Jobcenter an meinen Vermieter gezahlt,also ist das Geld ja quasi weg? Ich werd nächstes Jahr eine erneute Lehre anfangen,mit einem zukunftssicheren Job,das Jahr halte ich mich mit irgendwelchen Minijobs über Wasser.Zur Zeit sieht es sehr.sehr schlecht aus hier mit Arbeit :(

Nö, die Gutschrift ist ja vor Deinem Antrag auf ALG II erfolgt. Kannst also behalten. Ansonsten aber, wenn Gutschriften aus dieser Rubrik innerhalb der ALGII Zeit an Dich abfallen, gehört das natürlich (anteilmässig) dem Jobcenter.

BabyJane2807 
Fragesteller
 29.09.2010, 11:28

Hmm,was heißt die Gutschrift kam vor meinem Antrag.Den Antrag auf Hartz4 hab ich vor längerer Zeit abgegeben. Die Abrechnung von meinen Heiz-und Betriebskosten ist vom 20.09.2010 und die endgültige Bewilligung für Hartz4 ist vom 27.09.2010.

Elodil  29.09.2010, 13:06
@BabyJane2807

Die Gutschrift ist doch aus dem Geld, das Du selbst bezahlt hast und nicht die ARGE, oder steh' ich jetzt auf'm Schlauch ?

BabyJane2807 
Fragesteller
 29.09.2010, 13:12
@Elodil

Ist ziemlich verwirrend,ich steige selber nicht durch.Ja genau,ist richtig.Meine Abrechnung ist vom 20.09.10. Ich bekomme erst ab den 16.10.10 Hartz4 ,anteilig wird mir das ganze Geld überwiesen. Und ab 01.11.10 , wo ich statt der 296€ Miete die 211€ zahlen müsste, zahlt das Jobcenter meine Miete direkt an den Vermieter.