Muss man dem Jobcenter die Jahresabrechnung vorlegen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Hilfeempfänger muß die Jahresabrechnung vorlegen, die er selbst auch vom Vermieter bekommt. Es muß für die ARGE möglich sein, die Rechtmäßigkeit einer Erhöhung nachzuvollziehen. Und das geht nun mal nur, wenn man die Auflistung der einzelnen Posten der Abrechnung bekommt.

vielen dank :)

ja du musst die betriebskostenabrechnung vorlegen.

aber klar doch.