Muss ich gesparte heiz-und wasserkosten an das Jobcenter zurückzahlen?

8 Antworten

Das Geld steht demjenigen zu, der die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten gezahlt hat. Im Zweifel also dem Jobcenter.

Ja, musst Du.

Wenn du diese auf dein Konto bekommst,dann wird diese Gutschrift im Folgemonat nach dem Eingang auf deinem Konto von deinen Leistungen abgezogen,eine Ausnahme gibt es bei einer Gutschrift die sich aus den Abschlägen für den Haushaltsstrom ergeben,weil dieser aus dem Regelsatz gezahlt werden muss !

Noch eine Ausnahme würde es geben,wenn dir das Jobcenter nicht deine kompletten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zahlen würde und du einen Betrag selber zuzahlen müsstest,weil die KDU - nicht angemessen sein würden.

Dann kannst du diesen Betrag vom Guthaben abziehen.

Wenn du vom Vermieter eine Heizkostenrückzahlung erhalten hast, musst du die der ARGE melden.

nicht du hast das geld gespart, dass Jobcenter hat gespart .... da hast Du nämlich die KDU her ...