Was kommt zuerst? Wohnwagen abmelden und dann Versicherung kündigen oder umgekehrt oder egal?
Dauercamper...
9 Antworten
Du musst zunächst das Fahrzeug abmelden und kannst dann mit der Abmeldebescheinigung wegen Wegfalls des versicherten Risikos kündigen. Der umgekehrte Weg ist aus zwei Gründen problematisch. Erstens gibt es ja dann keinen Kündigungsgrund, so dass sich die Versicherung auf die Versicherungslaufzeit berufen wird. Zweitens wird die Versicherung, wenn sie die Kündigung akzeptiert, sofort der Zulassungsstelle eine Mitteilung machen. Ist das Fahrzeug bis dahin nicht abgemeldet, droht eine gebührenpflichtige Ordnungsverfügung und Zwangsabmeldung.
Immer diese Fachleute,
Wie soll das gehen, wenn weiterhin Versicherungsschutz benötigt wird, weil das Ding noch in der Halle oder wie hier auf dem Platz steht?
Zitat: wegen Wegfalls des versicherten Risikos kündigen.
Da ist doch nichts weggefallen, wohin auch?
abmelden und die Bestätigung mit dem Kündigungsschreiben an die Versicherung schicken.
denke dran, dass dann jeglicher Versicherungsschutz verloren geht.
Wurde ein Auto abgemeldet, informiert die Kfz-Zulassungsstelle automatisch die Versicherung des ehemaligen Halters sowie das zuständige Finanzamt
Zoll ist für die Steuern zuständig
Erst abmelden, dann kündigen. Dann darf die Kiste aber auch nicht mehr auf öffentlich zugänglichem Raum abgestellt sein.
Daher hab ichs extra erwähnt.
Und die benötigen somit wirklich keine Versicherung, bei uns brennen immer wieder welche, und Wind haben wir auch.
Prüfe zumindest die kostenfreie Ruheversicherung.
Stehen die Camper nicht im öffentlich zug. Raum? Dort besteht doch Versicherungspflicht, oder?
Was ja bei einem Dauercamper nicht leicht sein wird.