Steuerrecht / Steuern - Wohnwagen als Dauercamper vermieten!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob die Kosten Deines Dauercampingsplatzes steuerlich irgendwie abzugsfähig sind wage ich zu bezweifeln, das ist doch reines Hobby. Ein Gewerbe anmelden bei € 1500 Umsatz macht wenig Sinn, die Verluste, die bei € 3000,- Kosten entstehen werden nach gewisser Zeit nicht mehr berücksichtigt und das Finanzamt wird Dein Gewerbe als Liebhaberei betrachten.

Steck Dir die Miete in die Tasche und freu Dich dass du Deine Kosten gesenkt hast.

Wenn Du tatsächlich dauerrhaft mehr Geld einnimst als Du an Kosten hast, dann ist das tatsächlich steuerpflichtig. Allerdings nimmst Du mit dem Wohnwagen ja weniger Geld ein als Du dafür ausgibst, daher wirst Du dort nie Gewinn erzielen. Deshalb fehlt die das, was das Steuerrecht die "Gewinnerzielungsabsicht" nennt und das ganze ist daher nicht steuerpflichtig. Das ist eine sogenannte "Liebhaberei". Somit sind auch die Verluste, die Du machst, nicht steuerlich abzugsfähig.

Es war ein beliebter Trick, sich über Steuern das eigene Hobby zu finanzieren und dann hat man schon mal versucht, Töchterchens Reitpferd als gewerbliche Pferdezucht und das manchmal vermietete Wohnmobil als gewerbliche Vermietung anzugeben, um die Verluste steuerlich geltend zu machen. Da wurde dann ein Riegel vorgeschoben.

Ich will kein Gewinn erzielen... Ist bei den Preisen der Jahresmiete und der Instandhaltung auch nicht möglich. Spiele mich nur mit dem Gedanken mein WW bei http://www.wohnwagen-privatvermietung.de zu inserieren. Mein Lohnsteuerberater sagte mir ich könne das ganz normal angeben und hätte nichts zu befürchten... Dem und einige Aussagen werde ich dann wohl mal Glauben und hoffe auf das Beste. :)

Naja, vielen Dank für all die Infos!

So einfach mit der Liebhaberei wie es in der Antwort von Traveller24 steht, ist es dann auch wieder nicht. Wenn du den Wohnwagen vermietest, kanst du als Kosten natürlich nicht die gesamte Jahresgebühr als Kosten gegenrechnen. Die Kosten, die auf Zeiträume entfallen, in denen du den Wohnwagen selbst nutzt, sind natürlich nicht abzugsfähig. Wenn du den Wohnwagen beispielsweise einen Monat im Jahr für 300 € vermietest, entfallen auf diesen Monat ja nur 250 € Standplatzgebühr. Übrig bleiben 50 € Gewinn für diesen Monat. Diese sind natürlich zu versteuern. Es handelt sich um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, die in der Anlage SO bei der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Wenn du z.B. für weniger Geld vermietest und am Ende doch ein Verlust übrig bleibt, trifft die Antwort von Traveller24 wieder zu und es handelt sich unter Umständen um Liebhaberei.