Ich möchte mein Auto abmelden, bekomme ich das Geld von der Versicherung zurück?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Versicherung rechnet zeitanteilig und taggenau ab und erstattet überzahlte Beiträge.

ja bekommst du

also anteilig

wenn du es 50 tage angemeldet hattest und für ein jahr bezahlt, bekommst ud es halt für die 315 tage zurück

Ganz so einfach ist das nicht !!!

@DerHans

doch schon

@Muffputter

Ne, eben doch schon nicht .... Der von Dir beschriebene Fall würde einen "Kurztarif" Abrechnung hervorrufen (..ich weiß war nur ein Beispiel..) Wird ein neues Auto angemeldet ,wird meist eine Verrechnung der aus dem alten Auto zuviel gezahlten Beiträge angeboten..ansonsten wird die Abmeldung abgewartet und dann tagesgenau vom Versicherer abrechnet ! Man bekommt zwei Dinge abgerechnet : Den Beitrag für KfZ HP und die für die Kasko ,wenn mitversichert..

..und das hat dann nichts mit "anteilig" zu tun..

HG DerMakler

Nein. Wenn Du das Auto abmelden möchtest, dann bekommst Du kein Geld von der Versicherung zurück.

Wenn Du Dein Geld wiederhaben willst, reicht "möchten" nicht. Dann musst du es auch tatsächlich abmelden. Wenn Du das machst, dann bekommst Du Dein Geld logischerweise auch (selbstverständlich nur das "unverbrauchte" anteilig) zurück.

Routinemäßig wird das Versicherungsguthaben nicht zurück überweisen. Man rechnet immer damit, dass ein Ersatzfahrzeug nachgemeldet wird. Wenn du das Geld zurück haben willst, musst du darauf extra hinweisen, dass der Vertrag abgerechnet werden soll.

Achtung! Wenn der Vetrag nicht ein ganzes Jahr gelaufen ist, kann der Versicherer nach "Kurztarif" abrechnen. Das wäre dann 30 % teurer. Oder es wird bedingungsgemäß ein Mindestbeitrag erhoben.

Warum du abmeldest, ist für das Unternehmen gleichgültig.

Das ist je nach Gesellschaft anders.

Ja du bekommst die Differenz zurück also, die Differenz vom Tag der Abmeldung bis zum Jahresende.