was kann ich tun, wenn der nachmieter mir meine kaution nicht zahlt?

11 Antworten

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Deine beiden Forderungsansprüche hängen vom jeweiligen Vertragspartner ab.

Wenn du einen nicht mehr fälligen Mietanteil irrtümlicherweise auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen hast, musst du die Kontoinhaberin auffordern, diese Fehlüberweisung zurück zu überweisen.

Wurde die Kaution anteilig auf ein Kautionskonto überweisen, ist der Vermieter Ansprechpartner. Wurde es ebenso zusammengelegt insgesamt übergeben und besteht eine Vereinbarung im Innenverhältnis, das** vom Nachmieter** erstattet zu bekommen, wendet man sie an den.

Dafür braucht es keinen Anwalt, sondern einen wirksamen Zugangs (bezeugte Übergabe, Einwurfeinschreiben) einer Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung von 7 Tagen mit der Ankündigung, nach fruchtlosem Fristverlauf kostenpflichtigen Mahnbescheid zu erwirken.

G imager761

Der Nachmieter hat rechtlich betrachtet mit dir nichts zu tun. Du warst wohl Untermieter in dieser Wohnung. Dein Ansprechpartner was die Kaution angeht und auch die zuviel gezahlte Miete ist der Hauptmieter der Wohnung.

Warst du auch Hauptmieter der Wohnung ist das alles eh Gegenstandslos. Da deine Kündigung eh nichtig wäre.

Du kannst deinen Nachmieter soviel verklagen wie Du möchtest, er ist und bleibt der falsche Ansprechpartner.

Der Vermieter muß dir deine gezahlte Kaution zurückzahlen und der Nachmieter direkt an den Vermieter die Kaution zahlen. Du muß dir gar keine Sorgen machen.

Du brauchst nicht gleich Geld für einen Anwalt ausgeben, schreib ihm, daß er dir zugesichert hat, es zeitnahe zu überweisen und du nun dringendst auf das Geld angewiesen bist und daß du ihm deshalb eine Frist setzt, bis wann du das Geld auf deinem Konto haben willst. Die Frist mußt du in dem Schreiben natürlich auch mitteilen, wobei du ihm schon die Zeit geben solltest, daß er das liest und tätig wird, also Z.B. zum Monatsende. Und wenn er sich dann nicht rührt, dürftest du mit einer Klage erfolgreich sein. Auch dafür brauchst du eigentlich nicht umbedingt einen Anwalt. Vorausetzung ist, daß du beweisen kannst, daß es so eine Regelung gibt. Wobei du in dem Fall, also wenn du den Prozeß gewinnst, auch die Antwalskosten vom Beklagten bezahlt kriegst. Allerdings wäre mir da die Gefahr zu groß, daß es auf einen Vergleich hinausläuft, weshalb ich an deiner Stelle das lieber ganz ohne Antwalt klären würde.

Aber warum soll er überhaupt klagen? Abbuchungen vom Konto kann man sechs Wochen lang rückgängig machen und die Kaution zahlt eigentlich sowieso der Vermieter zurück. Insofern würde ich mir den Stress gar nicht an tun. Soll doch der Vermieter sehen, wie er den Kautionsanteil und die dann wieder ausstehende Miete von seinem neuen Mieter bekommt.

@TreudoofeTomate

ja, wenn die Abbuchung per Lastschrift erfolgt ist, kann man sie Rückgängig machen. Aber nur dann. Wenn man selber die Überweiseung veranlaßt hat (und das hat der Fragensteller ja laut eigenen Angaben per Dauerauftrag gemacht), geht das nicht. Und allein wegen der Ausstehenden Kaution kann es schlimmstenfalls schon sein, daß eine Klage notwendig wird.

Was hat der Nachmieter mit der Kaution zu tun?

Die muß Dir der Vermieter zurückzahlen.

Auch wegen der aus versehen zu viel gezahlten Miete ist Dein Ansprechpartner der Vermieter.


Immer diese WG-Mauscheleien.