Kaution zurück fordern nach dem tod meiner Mutter?

6 Antworten

Da das Kautionskonto auf deinen Namen läuft, muss ungeachtet des Todes des Mieters das Guthaben an dich ausgezahlt werden, da es ja nicht in die Erbmasse fällt. Mit dem Erbe hat das erst einmal nichts zu tun. Ich würde wegen der übrigen Forderung aber trotzdem mal einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren, weil ich nicht weiss, ob wegen der Ausschlagung des Erbes ausstehende Forderungen des Vermieters die Kaution in Anspruch genommen werden kann.

Da das Kautionskonto auf deinen Namen läuft, muss ungeachtet des Todes des Mieters das Guthaben an dich ausgezahlt werden, da es ja nicht in die Erbmasse fällt.

Das ist völlig falsch: Wer den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat, ist für die Zahlung der Mietkaution zuständig und letztlich auch derjenige, dem die Mietkaution zurückgezahlt wird. Woher die Mittel stammten, ist völlig unerheblich und der VM schuldet seinem Vertragspartner Mieter als Gläubiger verzinsliche Rückzahlung, ohne sich darum kümmern zu müssen, wem die mit dessen Ableben nun letzlich zusteht :-)

ob wegen der Ausschlagung des Erbes ausstehende Forderungen des Vermieters die Kaution in Anspruch genommen werden kann.

Der VM darf selbstverständlich seinen Forderungen, mindestens Kosten der Räumung, Rückbau und - bis zur gesetzl. frühstmöglichen Kündigung - Mietforderungen ohne Zustimmung des Kautionssparbuchinhabers von der Mietsicherheitsleistung entnehmen. Und dürfte dies längst getan haben: Das Mietkautionssparbuch mit dem verpfändeten Guthaben ist dem Vermieter mit dem Original der Verpfändungserklärung übergeben. In der ist geregelt, dass der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters oder des Kontoinhabers über das Sparguthaben verfügen kann, das Geldinstitut benachrichtigt lediglich den Inhaber bei einer Verfügung.

G imager761

Wenn du das Erbe ausschlägst, gehört dazu auch die Wohnung. Deshalb ist keine Miete zu zahlen, die Kaution ginge normalerweise dabei verloren.Nun läuft sie auf deinen Namen. Es kommt also drauf an, was im Mietvertrag dazu vereinbart wurde.

Da Deine Mutter als Nachmieterin wohl Deinen Mietvertrag übernommen hat ist die Vermieterin berechtigt, die Mietrückstände mit der Kaution aufzurechnen. Eine Mietkaution ist immer an den Mietvertrag, niemals aber an eine Person gebunden. Aus diesem Grund darf die Vermieterin die Mietrückstände auch gegen die Kaution aufrechnen.

Da Deine Mutter als Nachmieterin wohl Deinen Mietvertrag übernommen hat

Das sehe ich anders. Neuer Vertragspartner = neuer Vertrag.

Vielleicht kann die Fragestellerin uns aufklären, ob der Mietvertrag weiter auf sie lief oder auf ihre Mutter.

Im Mietvertrag mit der Mutter steht sicher was von Kaution, die zu hinterlegen ist. Sie hat das dadurch gemacht, dass sie praktisch das Sparbuch von Dir übernommen hat, ohne es zu ändern. Es ist so, als wenn Du für sie gebürgt hast.

Die Sicherheitsleistung ist an das Mietverhältnis gebunden. Endet dieses mit einem Zahlungsrückstand oder ergeben sich Forderungen aufgrund von notwendigen Maßnahmen, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Mieters gefallen wären, kann die Kaution dafür verwendet werden.

Durch das Ausschlagen muss der Vermieter nun die Wohnung räumen, viel womöglich kostenpflichtig entsorgen und er muss ggf. auch Schönheitsreparaturen durchführen, die womöglich Mietersache gewesen wären. Zudem gibt es vielleicht auch noch Forderungen für noch nicht bezahlte Nebenkosten. Sehr leicht übersteigt die Summe den Kautionsbetrag.

Wenn er Glück hat, gelingt es ihm, Teile des Hausrats zu verwerten und vielleicht findet er noch einen geheimen Schatz. Aber das ist wohl eher nicht zu erwarten.

Sei froh, dass Du mit dem Ausschlagen des Erbes nicht auch noch für die Wohnungsauflösung, 3 Monatsmieten, Nebenkosten und evt. weitere Schulden an anderer Stelle aufkommen musst. Lass Dir aber unbedingt noch vom Vermieter eine Abrechnung über die Kaution zu kommen, denn dass das Geld von Dir stammte und ggf. Reste an Dich zurück zu zahlen wären, müsste auch ihm klar sein.

Der Vermieter riet uns die Kaution weiter auf meinen Namen laufen zu lassen, wegen der schon angefallenden Zinsen

Das war ein schlechter Rat. Die Kaution und die bis dahin angefallenen Zinsen hätten nach deinem Auszug an dich ausgezahlt werden müssen. Deine Mutter hätte anschließend ihre Kaution an den Vermieter zahlen müssen.

und wenn die Vermieterin mit meinem Geld die ausstehenden kosten bezahlt, habe ich das Erbe angenommen??

Nein, das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun.

Inwieweit es nun durch die unterlassene Rückzahlung der Kaution Probleme geben kann, kann ich dir nicht beantworten. In Abhängigkeit davon, um wie viel Geld es geht, empfehle ich dir, dir einen Fachanwalt für Erbrecht zu suchen.