Was kann ich jetzt gegen meine Mutter tun?

8 Antworten

Na dann dürft Ihr Euch alle "gegeneinander/ untereinander" anzeigen.

In meiner Jugend bezeichnete man ein derartiges Verhalten / Benehmen ( vielleicht etwas "böswillig" ) auch mit dem Begriff - Pack schlägt sich - Pack verträgt sich.

Ansonsten - hätte es eines meiner / unserer Kinder jemals gewagt die Hand gegen einen von uns zu erheben, hätte dieses sofort berechtigt erfahren, wo der Maurer das Loch gelassen hat. Und dazu hätte es sicherlich keines Gerichtsbeschlusses bedurft.

sie braucht keinen gerichtsbeschluss um dich rauszuwerfen. sie wirft dich raus, nimmt dir die schlüssel ab und schließt die tür.

eine strafanzeige deiner mutter wäre ebenfalls möglich und hätte vermutlich auch aussicht auf erfolg.

autsch

du schlägst deine Mutter und wunderst dich

mit 26 bist alt genug um auf eigenen Beinen zu stehen- klar können die dich achtkantig rauswerfen; dann wirst zusehen wie du weiter durchs Leben kommst.

Anzeige gegen Mutter - erfolgt dann nicht auch ne Gegenanzeige wegen KV und Sachbeschädigung

mich würde die Vorgeschichte interessieren; die Reaktion der Mutter hat einen Grund

Mumble1192 
Fragesteller
 02.03.2019, 10:26

Warum Sachbeschädigung?

peterobm  02.03.2019, 10:27
@Mumble1192

die Brille ist putt - und eine Sache

Sie schlugen so heftig auf mich ein, dass ich mich gar nicht wehren konnte. Wenn ich es Tat, wurde noch heftiger zugeschlagen.

Wenn du so heftig geschlagen wurdest, sollte es Spuren hinterlassen haben --> Auf zum Arzt mit dir und dann eine Anzeige. Die sollte dann auch durch kommen, da die blauen Flecken, die du minimal davon getragen haben solltest, genug Beweise sind.

Schließlich darf mein Vater nicht Grundlos zuschlagen.

Man darf nur Gewalttätig werden, wenns um die eigene Selbstverteidigung geht (korrigiert mich, wenns falsch ist), ansonst ist eigentlich jegliche Art von Gewalt strafbar.

Jetzt will sie mich per Gerichtsbeschluss rauswerfen.

Sollte sie theoretisch dürfen, wenn du nicht im Mietvertrag mit drinne stehst ... da bin ich mir aber nicht ganz sicher.

Außerdem will sie mich Anzeigen. Da ich nicht leiblich bin, sei das angeblich ihr Recht.

Der Zusammenhang ist ein wenig verwirrend, aber sie kann dich ggf. wirklich ebenfalls anzeigen für körperlich Gewalt, je nachdem ob du sie beim Brille runterschlagen verletzt hast.

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Die Antworten resultieren aus dem, wie ich die Situation erfasse und dem, was ich weiß. Bedeutet also, dass sie ungenau und auch teilweise falsch sein können.

Grüße.

Mumble1192 
Fragesteller
 02.03.2019, 10:43

Hab halt zwei Blaue Flecken und Kratzer. Die haben mich Permanent an den Haaren festgehalten und wenn ich zuschlug um mich zu befreien, haben sie auch zugeschlagen. Kann ich die Frau auch wegen Ungehorsam Anzeigen?

Rabenfederchen  02.03.2019, 10:45
@Mumble1192

Nein kannst du nicht. Lediglich für die Körperverletzung. Mach dich jedoch gefasst, dass sie dasselbe auch machen kann und ggf. Sachbeschädigung, wenn die Brille kaputt gegangen sein sollte.

Mignon5  03.03.2019, 08:55
@Mumble1192
Kann ich die Frau auch wegen Ungehorsam Anzeigen?

Diese Frage identifiziert dich eindeutig als Troll!

Du hast zugeschlagen ... und die Familie hat deine Mutter geschützt. Und jetzt willst du sie anzeigen ... wegen übertriebener Reaktion (Notwehrexzess) ... ok dann musst du dich aber erst mal wegen Körperverletzung belasten.

Rauswerfen eines Erwachsenen ist wohl keine Frage ob leibliches Kind. Muss auch keinen Grund haben. Oder stehst du im Mietvertrag?

Bei Gewalttätigkeit sollt aber auch ein sofortiges Hausverbot durchsetzbar sein.