Darf mein Vater mich rauswerfen?

12 Antworten

Rechtlich bist Du volljährig und damit für Dich selbst verantwortlich. Er steht in keiner Erziehungspflicht mehr und hat kein Sorgerecht mehr über Dich. So gesehen darf er Dich natürlich aus der Wohnung verweisen. 

Ob es moralisch gerechtfertigt ist, weiß ich nicht. Ich weiß nicht, wie Du Dich aufführst oder den gemeinsamen Haushalt schikanierst. Ich weiß auch nicht welchen Hintergrund Eurer Streit hatte.

Manchmal ist es besser, dann getrennte Wege zu gehen. Wenn das alles aber nicht zutrifft und Dein Vater nur überreagiert, sollte das Gespräch gesucht werden und eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Vielleicht mit einem unbeteiligten Dritten, der das gemeinsame Vertrauen besitzt und das Gespräch begleitet.

Ja, der Vater darf dich rausschmeißen - denn ab deinem 18. Geburtstag bist du selbst verantwortlich für deinen eigenen Lebensunterhalt.

Allerdings hast du als Schüler noch einen Unterhaltsanspruch an deine Eltern - und zwar beide. Den musst du aber erst einmal entsprechend "geltend machen", ansonsten bräuchte dir kein Elternteil "von sich aus" Unterhalt gewähren.

Der Elternteil, der dich bei sich wohnen lässt, könnte dir seinen Anteil am Unterhalt dann in Form von Verpflegung/ Unterkunft statt als Bargeld gewähren - vom anderen Elternteil müsstest du dessen Unterhaltsanteil in Form von Bargeld einfordern....

Lässt dich kein Elternteil bei sich wohnen, müsstest du von beiden den Unterhalt als Bargeld einfordern, um davon eine eigene Unterkunft zahlen zu können.....

Dein Vater darf Dich natürlich rauswerfen - Du bist 18 und darfst alleine leben (oder eben bei Deiner Mutter). Aber er ist weiterhin dafür verantwortlich (ebenso wie Deine Mutter vermutlich), dass Du ein Dach über dem Kopf hast, Kleidung und Nahrung... Wie er das macht, ist seine Sache - also, ob er Dich bei sich wohnen lässt oder ob er Dir das nötige Geld dafür gibt, dass Du Dir eine eigenen Wohnung suchst.

Darf mein Vater mich rauswerfen?

Ja, allerdings ist er dann zum Unterhalt in Form von Geld verpflichtet.

Möchte bei meiner Mutter einziehen, die damit auch einverstanden ist.

Wenn sie bei der Mutter wohnen und zur Schule gehen, sind sie priviligiert, d.h. minderjährigen Kindern gleichgestellt. Dann stehen sie unterhaltsrechtlich im 1. Rang und es gibt eine gesteigerte Erwerbsobligenheit. Zu beachten, ist, das beide Elternteile im Verhältnis der Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig sind.

Polizei und oder Jugendamt rufen.

Sind beide nicht zuständig. Zunächstmal ist der Vater und die Mutter aufzufordern Auskunft über das Einkommen zu geben und entsprechende Belege vorzulegen sowie einstweilig den Mindestunterhalt zu leisten. Anhand der Auskunft kann dann die genaue Höhe des Unterhalts berechnet werden.

Dein Vater muß Dich mit Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr bei sich wohnen lassen. Heißt im Klartext er kann Dich rauswerfen.

Allerdings ist er Dir dann auch, da Du noch in der Erstausbildung bist, zum Barunterhalt verpflichtet.

Wenn Deine Mutter Dich aus Platzgründen nicht aufnehmen kann, stehen Dir erst einmal Leistungen nach SGB II zu.

Du kannst Dich auch vom JA beraten lassen, was Deinen Unterhaltsanspruch betrifft. Selbstverständlich muß auch Deine Mutter entsprechend Ihrem Einkommen Unterhaltszahlungen für Dich leisten.