Was kann ich bei Nichtabholung eines verkauften Artikels machen?
Hallo, ich habe im April einen gebrauchten Motor samt Getriebe verkauft. Es wurde vereinbart das beides Ende Juli abgeholt wird, da der Käufer nicht früher kann. Es wurde eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises getätigt die mit einem Quittungsbeleg bestätigt wurde.
Nach Kontakt Anfang Juli wann denn genau abgeholt werden soll wurde mir das 3te Juli Wochenende genannt. Dazu kam es nicht. Angeblich ging das Handy kaputt sodass sich der Käufer nicht melden konnte. Nachdem ich dann hinterher war den Käufer zu erreichen und dies auch schaffte, kam die Aussage das er sich melden würde um es abzuholen da er ja jetzt wieder meine Nummer hätte. Der Käufer meldet sich nicht.
Seit einer Woche sehe ich über den Messenger das er online ist. Ich habe ihm daraufhin Nachrichten geschrieben und nach abholung und Restbezahlung gefragt.
Heute morgen habe ich ihm eine weitere Nachricht geschrieben und ihm 2 Angebote gemacht. 1. Abholung Motor und Getriebe kommendes Wochenende, 2. Abholung Motor kommendes Wochenende ohne Getriebe (da mit Anzahlung der Motor bezahlt ist) .
Habe ihm eine Frist gesetzt bis Montag mir bescheid zu geben. Mit Hinweis das wenn das verstreicht eine zweite, letzte Frist genannt wird und die Sache dann zum Rechtsbeistand geht.
4 Antworten
Druck dir die geschriebenen Nachrichten aus damit du im Notfall was in der Hand hast! Teile ihm mit das du eine Gebühr für die Lagerung ab sofort erhebst.
Das werde ich machen. An diese Gebühr habe ich auch schon gedacht.
Vorneweg:
die rechtliche Lage kenne ich jetzt nicht......
aber:
Warum willst du zum Rechtsbeistand?
1. Hast du die Anzahlung
2. Hast du den Motor
Bis jetzt hast du keinen "Schaden "
Ich würde abwarten.......
-oder verstehe ich da etwas falsch?
Ah ok...
Ich habe deinen 2. Beitrag oben gelesen.
Klar ich kann auch verstehen, dass du "sauer" bist.
Ich drück' dir die Daumen, dass es bei diesem Anlauf jetzt klappt - und er das restl. Geld zeitnah überweist und das Teil per Spedition abholen lässt.
Wobei ich heute morgen bei deinem ersten Beitrag schon die Vermutung hatte, dass er den Motor samt Getriebe gar nicht mehr will.
Wie gesagt- eine ärgerliche Sache.....
Lg
Er hat sich heute per Messenger Nachricht gemeldet. Er wollte, man entschuldige den Ausdruck, "kackfrech vom Kauf zurück treten. Daraufhin habe ich gesagt das ich keinen Grund sehe das zu tun. Er habe keine Möglichkeit hieß es, die Sachen abzuholen. Ich erwiederte dass das nicht mein Problem sei.
Stand der Dinge ist jetzt das er erneut meine Kontaktdaten zur Abholung benötige um eine Spedition zu beauftragen. Daraufhin habe ich ihm geantwortet, dass er diese bekommt sobald der offene Betrag auf meinem Konto gut geschrieben sei.
Brech den Verkauf ab und verkaufe es an jemand anderen. Mit solchen Leuten würde ich mich nicht rumschlagen. Dazu haste dann noch die Anzahlung.
Hier ist ein passender Artikel zu Deinem Anliegen:
http://www.juraforum.de/forum/t/ware-gekauft-bezahlt-und-nie-abgeholt.297950/
Ich habe den Motor samt Getriebe natürlich noch bei mir. Und die 50 % Anzahlung natürlich auch. Warum soll ich länger warten? Ich habe ihm ein Zeitfenster gegeben. dieses hat er nun nicht eingehalten. Er wollte es Ende Juli abholen was er nicht macht. Es stehen weitere 900 Euro offen. Die möchte ich langsam haben. Die Teile wären schon längst verkauft.