Ebay Kleinanzeigen - Anzahlung zurückbekommen?
Hallo zusammen,
Anfang Februar 2017 habe ich über Kleinanzeigen eine Küche kaufen wollen. Der Verkäufer hat mich dann überredet eine Anzahlung zu leisten (er war froh sie loszuwerden wegen eigenem Umzug und vorherige Käufer sind kurzfristig immer abgesprungen). Okay, 700€ sollte die Küche kosten und 250€ war die Anzahlung. Das ganze haben wir dann wenige Tage später handschriftlich festgehalten mit Name, Adresse etc. Seitdem habe ich auf eine Abholung gewartet. Habe ständig für das Wochenende Freunde zusammengetrommelt, Transporter besorgt, und dann im letzten Moment ist alles geplatzt. Da ich selbst aktuell umziehe habe ich mich dann zwischenzeitig anderweitig umgesehen, eine andere Küche gekauft und will nun meine Anzahlung zurück. Habe ihm bereits meine Bankverbindung mitgeteilt und gesagt sieh zu, sonst schalte ich meinen Anwalt ein. Letzten Mittwoch sagte er mir er mache es gleich morgen. Einen Tag später sagte er er macht es nächsten Dienstag (21.03.), also heute. Heute sagt er er macht es Freitag. Ständig kommen Ausreden und ich werde verschoben. Langsam reicht es mir echt und ich überlege zu einem Anwalt zu gehen, da ich aber keine Rechtsschutzversicherung habe muss ich ja selber zahlen. Was meint ihr wie ich weiter vorgehen sollte?
Danke für die Antworten und Gruß
7 Antworten
Also, ich würde ihm einen Einschreibe mit echtem Rückschein schicken, zusammen mit allen Belegen die du hast- deine Überweisung, alle E-Mails von ihm und von dir an ihn, und die ebay-Anzeige. Ich hoffe, du hast alle Belege! Im Brief schreibst du deutlich, dass du die Rückzahlung bis ...erwartest (nenne Termin) und sollte dann das Geld nicht auf dem Konto sein, zeigst du ihn an bei der Polizei wegen Betrug.
Du hast dich mindestens einmal zu viel verschaukeln lassen.
Mit Belegen meine ich natürlich: Deine Anzahlung, und E-Mails, die belegen, dass mehrfach Termin vereinbart war zur Abholung. Sonst hast du ganz schlechte Karten.
Dein Fehler war die Anzahlung. Darauf hättest Du Dich nie einlassen dürfen. Die Kleinanzeigen sind ein Portal zum Abholen mit Barzahlung.
Du kannst es mit einem Anwalt versuchen, das ist aber schwierig, da der mehr verlangen wird als die Anzahlung. Und wenn beim Käufer nichts zu holen ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Ich würde in die Tischkante beißen und es als Lehrgeld verbuchen.
Also:
Setze ihm eine angemessene Frist schriftlich per Einschreiben.
Das Ganze in ca. 2 Wochen und nenne nicht den Zeitraum sondern einen Zeitpunkt (Datum) in 2 Wochen.
Wenn diese Frist verstreicht holst Du dir einen Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der kostet nur ein paar Euro und kann von Dir selbst ohne Anwalt gestellt werden.
Wenn er da nicht fristgerecht Einspruch einlegt hat er verloren und du einen vollstreckbaren Titel.
Erst wenn das schief geht, dann musst Du zum Anwalt.
Lieber wandet das Geld zum Anwalt, als bei den Trickbetrüger. Aber in den Fall hättest du das lieber mit Paypal machen müssen. das wäre unkomplizierter gewesen.
Du bist einen verbindlichen Vertrag eingegangen.
Davon kannst du nicht zurücktreten.
Du mußt die Küche abholen (sonst kann der Verkäufer Lagerkosten verlangen!) und darfst sie dann selbst weiterverkaufen.