Ebay Kleinanzeigen - Anzahlung zurückbekommen?

7 Antworten

Also, ich würde ihm einen Einschreibe mit echtem Rückschein schicken, zusammen mit allen Belegen die du hast- deine Überweisung, alle E-Mails von ihm und von dir an ihn, und die ebay-Anzeige. Ich hoffe, du hast alle Belege! Im Brief schreibst du deutlich, dass du die Rückzahlung bis ...erwartest (nenne Termin) und sollte dann das Geld nicht auf dem Konto sein, zeigst du ihn an bei der Polizei wegen Betrug.

Du hast dich mindestens einmal zu viel verschaukeln lassen.

Mit Belegen meine ich natürlich: Deine Anzahlung, und E-Mails, die belegen, dass mehrfach Termin vereinbart war zur Abholung. Sonst hast du ganz schlechte Karten.

Wir haben die Anzahlung bar abgewickelt, und nur ich habe einen Kaufvertrag, den er handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben hat. Wir haben keinen Ort und keinen Tag der Abholung darin ausgemacht. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich auf eine Küche nach Einzug angewiesen bin. Komischerweise konnte er als es um die Anzahlung ging ganz schnell von A nach B kommen, seitdem ist er der schwer beschäftigte. Ansonsten habe ich halt nur den Chatverlauf bei Kleinanzeigen und bei WhatsApp.

@Zeeee75

dann steht ja im Kaufvertrag drinnen, dass die Anzahlung geleistet worden ist in bar, und den Rest hast du ja auch als Nachweis. Das ist ja schon was. Dann arbeite damit. Ich halte eine Anzeige wegen Betrug für gerechfertigt und ist sicher das billigste - vorausgesetzt, die Polizei nimmt sowas entgegen. Das weiss ich nun nicht. Ansonsten hast du durchaus den einen oder anderen Vorschlag, wie du das regeln kannst. Mache es einfach.

Dein Fehler war die Anzahlung. Darauf hättest Du Dich nie einlassen dürfen. Die Kleinanzeigen sind ein Portal zum Abholen mit Barzahlung.

Du kannst es mit einem Anwalt versuchen, das ist aber schwierig, da der mehr verlangen wird als die Anzahlung. Und wenn beim Käufer nichts zu holen ist, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Ich würde in die Tischkante beißen und es als Lehrgeld verbuchen.

Also:

Setze ihm eine angemessene Frist schriftlich per Einschreiben.

Das Ganze in ca. 2 Wochen und nenne nicht den Zeitraum sondern einen Zeitpunkt (Datum) in 2 Wochen.

Wenn diese Frist verstreicht holst Du dir einen Antrag für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der kostet nur ein paar Euro und kann von Dir selbst ohne Anwalt gestellt werden.

Wenn er da nicht fristgerecht Einspruch einlegt hat er verloren und du einen vollstreckbaren Titel.

Erst wenn das schief geht, dann musst Du zum Anwalt.

Das ist eine gute Idee.

Wenn der Verkäufer dann widerspricht, dann kommt es zum Gerichtsverfahren.

Und dann wird der Fragesteller feststellen, dass er einen bindenden Vertrag geschlossen hat und er die Küche nehmen muß und ggf. noch Lagerungskosten zahlen muß.

@Menuett

nicht wenn es schriftliche Terminvereinbarungen gegeben hat oder auch Zeugen, die bestätigen können, dass diese Termine vereinbart worden sind. Auch der Käufer hat ein Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages, und dazu gehört, dass der Verkäufer die Ware zur Verfügung stellen muss!

@Menuett

Das ist nicht korrekt.

Wenn der Verkäufer widerspricht kommt es zu gar nichts.

Das ist Entscheidung des Käufers. Er kann es probieren da viele Angst vor dem Brief des Amtsgerichts bekommen und die Kohle ggf. zurückgeben.

Wenn nicht, dann hat er halt ein paar Euro investiert.

Rein sachlich bin ich aber bei Dir. Ein Gerichtsverfahren würde ich nicht versuchen. Da kann er nur verlieren.

@Elizabeth2

@Elizabeth:

Ja, aber die Vorgehensweise war nicht korrekt. Wenn eine Terminvereinbarung nicht klappt kann er eine Nachfrist setzen. Wenn die verstreicht kann man zurücktreten und erst dann kann man eine andere Küche kaufen.

Der Käufer hat hier was übersprungen und muss die Küche daher theoretisch kaufen.

Praktisch würde ich jetzt zurücktreten und das Geld einfordern. Das könnte klappen!

@markusb0815

wenn es schriftliche Belege für alles gibt, was soll der Verkäufer denn da widersprechen? Was meinst du damit? Wenn nichts schriftliches existiert, nur mündliche Vereinbarungen und Anzahlung in bar usw. dann muss ich dir leider Recht geben. Vor Gericht und bei juristischen Auseinandersetzungen zählen ausschließlich Belege. Aber das habe ich ja deutlich geschrieben - oder nicht?

Lieber wandet das Geld zum Anwalt, als bei den Trickbetrüger. Aber in den Fall hättest du das lieber mit Paypal machen müssen. das wäre unkomplizierter gewesen.


Moment.

Der Fragesteller ist der Betrüger.

Er ist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen, hat die Ware einfach stehen lassen.

Der Verkäufer kann auf Erfüllung des Vertrages bestehen und sollte das auch tun.

@Menuett

Seitdem habe ich auf eine Abholung gewartet. Habe ständig für das Wochenende Freunde zusammengetrommelt, Transporter besorgt, und dann im letzten Moment ist alles geplatzt.

Ich lese es so, daß der Fragestelleimmer darauf gewartet hat, die Ware abholen zu können

@Menuett

Kann es auch mal eine Welt, ohne Probleme geben?

@ARifi64

Ich habe dem Verkäufer vorm Kauf der anderen Küche Bescheid gesagt, dass ich die Anzahlung wiederhaben will, da ich keine Zeit mehr habe auf seine Küche zu warten. Darauf ist er eingegangen. Ich habe ihn mehrfach vorher gebeten einfach irgendjemanden zu der Wohnung zu schicken, damit die Tür für 2 Stunden offensteht, damit ich die Küche abbauen kann. Ich hab mir da echt Mühe gegeben ihm irgendwie entgegen zu kommen, aber er hat sich kaum gerührt und mehr als "keine Zeit" und "momentan viel Stress" hab ich nicht zu hören bekommen. Wie soll man da Verständnis zeigen?

Du bist einen verbindlichen Vertrag eingegangen.

Davon kannst du nicht zurücktreten.

Du mußt die Küche abholen (sonst kann der Verkäufer Lagerkosten verlangen!) und darfst sie dann selbst weiterverkaufen.