Bezahlte Ware nicht abgeholt - welche Fristen / Ansprüche beachten?

2 Antworten

3 jahre ist die frist wenn nicht anders vereinbart.

du bist ihm auch kein schadensersatz schuldig.

ich würde aufjedenfall noch eine email über den vorgang schreiben mit frist von 2 wochen dann ist's rum.

obwohl nach 6 jahren vermisst er das teil auch nicht wirklich.

Die Regelverjährung bei Zivilrechtlichen Ansprüchen, so wie der deines Käufers, beträgt 3 Jahre und Beginnt ab dem 31.12 des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Bei dir hätte der Käufer die Wäre also bis 2014 abholen müssen.
Also hat er meiner Meinung nach keinen Anspruch mehr auf diese Maschine, es sei denn ihr habt etwas anderes Vereinbart. Wenn du sie ihm gibst hättest du aber evtl. Anspruch auf die Anteile der Lagerkosten für die Jahre die noch nicht verjährt sind.

Diese Regelung steht in §199 Abs. 1 BGB.