Käufer möchte trotz Anzahlung vom Kaufvertrag zurücktreten
Darf er das überhaupt? Schließlich hat er durch die Anzahlung den Kauf bestätigt und somit hat er doch seine Pflicht zu erfüllen, oder sehe ich das Falsch? Ich habe ebenso die Pflicht den Artikel solange aufzubewahren, bis der Käufer es abholt. Ich dürfte also auch nicht einfach zwischenzeitlich den Artikel anderweitig Verkaufen, oder??!
Sachverhalt: Ich(privat) biete im Internet ein Artikel an. Käufer ruft an und sagt: ich nehme es!
Telefonisch wurde eine Anzahlung von 150€ vereinbart. Restlichen 400€ bei Abholung am vereinbarten Tag. Die Anzahlung erfolgte umgehend per Paypal. Ich bestätigte gleich den Zahlungseingang und bedankte mich.
Heute Morgen noch die SMS vom Käufer: "Bitte um Adresse. " Heute Nachmittag eine weitere SMS: "Ich trete vom Kauf zurück da mir mein Kumpel ein unschlagbares Angebot gemacht hat".
Jeder würde sich über diese Situation ärgern, ich auch! Wir stehen vor Weihnachten, ich verkaufe also nicht Umsonst so ein hochwertigen Artikel vor Weihnachten!
Ich bin der Meinung, dass der Käufer gegen seine Pflichten verstößt. Liege ich richtig? Kann ich den Käufer zum Kauf verpflichten oder Anzahlung behalten? Wie sieht die Rechtslage aus?
Ich danke allen Antworten im voraus.
6 Antworten
Ist das wichtig wo ich es verkauft habe? Nicht im eBay. Im Anzeigenmarkt.
Das Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte gilt nicht im Privatkaufsfall ... Eine klare Willenserklärung wurde abgegeben somit steht der Vertrag - die Anzahlung ist ein eindeutiger Beweis dafür ... Du bist im Recht!
Nope ... das gilt für die Gewährleistung nicht für das Widerrufsrecht ...
Ganz einfach, DARF ER NICHT. Du hast den Artikel mit der Anzahlung schon rechtmäßig erworben. Denke ich zumindest ;)
Er ist glaube ich Verkaüfer in dem Fall ..
Gibt es ein Paragraphen dazu zum Nachlesen und vergewissern? Ich möchte keine große Diskussion mit dem Käufer starten, sondern nach möglichkeit einfach nur Fakten hinlegen.
wenn du keine große Diskusion willst, dann erstatte dem Käufer einfach das geld zurück. so vermeiderst du viel Arbeit und Ärger. Wenn das Produkt, so wie du sagst soviel wert ist, dürfte es ja kein Problem sein es anderweitig loszuwerden
Er ist zur Abnahme verpflichtet. Ihr seid doch nicht im Kindergarten.
Man kann zwar das Widerufsrecht ausschließen, aber das muß man dann explizit angeben, denn sonst gilt es auch für Privatverkäufe!