Privat Escort und die Steuern?

6 Antworten

soweit ich weiß, benötigst Du dafür einen Gewerbeschein. Und die Steuer musst Du dann in Deiner normalen Steuererklärung angeben.

Ohne Agentur geht natürlich, nur solltest Du dabei auch auf Deine persönliche Sicherheit achten.

Wenn Du in einem Club arbeitest werden oft Steuern nach dem Düsseldorfer Modell zusammen mit dem Eintritt erhoben. Dabei handelt es sich um einen Abschlag auf die zu erwartende Einkommenssteuer (also eine Vorauszahlung), die pro Arbeitstag bezahlt und vom Bordellbetreiber quittiert und an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Provision, welche Du Deiner Agentur abgibst, sind für Dich buchhalterischer Aufwand, welcher Dein zu versteuerndes Einkommen drückt.

Wenn Du beispielsweise 200 Euro einnimmst, 100 Euro abgeben musst, dann bleiben Dir noch 100 Euro Rohertrag. Davon gegen gegebenenfalls noch sonstige Kosten (Taxifahrt, Kondome, Batterien für den Vibrator und ähnliche Arbeitsmittel - Kleidung ist allerdings problematisch...) ab. Was DANACH übrig bleibt, musst Du versteuern. Da es noch Freibeträge, ggf. erhöhten Verpflegungsaufwand usw. gibt, kann ein Steuerberater hilfreich sein... .

Du brauchst natürlich für Alles entsprechende BELEGE! Entweder für Deinen Anteil, den Dir die Agentur auszahlt - oder für den Umsatz beim Kunden und den Anteil, welchen die Agentur erhält. Wenn Du keine Belege vorlegen kannst, kann es sein, dass das Finanzamt Dich SCHÄTZT! Alternativ kannst Du natürlich selbst Rechnungen an die Agentur stellen... Wie das Finanzamt aktuell reagiert, wenn die Geschäfte alle Bar getätigt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Wenn Du in einem Club arbeitest werden oft Steuern nach dem Düsseldorfer Modell zusammen mit dem Eintritt erhoben. Dabei handelt es sich um einen Abschlag auf die zu erwartende Einkommenssteuer (also eine Vorauszahlung), die pro Arbeitstag bezahlt und vom Bordellbetreiber quittiert und an das Finanzamt abgeführt wird.

Die Provision, welche Du Deiner Agentur abgibst, sind für Dich buchhalterischer Aufwand, welcher Dein zu versteuerndes Einkommen drückt.

Wenn Du beispielsweise 200 Euro einnimmst, 100 Euro abgeben musst, dann bleiben Dir noch 100 Euro Rohertrag. Davon gegen gegebenenfalls noch sonstige Kosten (Taxifahrt, Kondome, Batterien für den Vibrator und ähnliche Arbeitsmittel - Kleidung ist allerdings problematisch...) ab. Was DANACH übrig bleibt, musst Du versteuern. Da es noch Freibeträge, ggf. erhöhten Verpflegungsaufwand usw. gibt, kann ein Steuerberater hilfreich sein... .

Du brauchst natürlich für Alles entsprechende BELEGE! Entweder für Deinen Anteil, den Dir die Agentur auszahlt - oder für den Umsatz beim Kunden und den Anteil, welchen die Agentur erhält. Wenn Du keine Belege vorlegen kannst, kann es sein, dass das Finanzamt Dich SCHÄTZT! Alternativ kannst Du natürlich selbst Rechnungen an die Agentur stellen... Wie das Finanzamt aktuell reagiert, wenn die Geschäfte alle Bar getätigt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren 

Wenn Du gewerblich Escort machst mußt Du das dem Finanzamt melden. Damit bist Du Unternehmer und  hast Steuern zu bezahlen, kommt auf die Höhe Deiner Einnahmen an.

Die meisten Männer und Frauen machen es "schwarz" ist aber nicht ok. Du mußt auch regelmäßig einen Gesundheitstest machen

Du hast dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die musst du natürlich versteuern, wobei Aufwendungen natürlich abzuziehen sind.

Du musst eine Steuererklärung machen, bzw. lässt das den Steuerberater für dich tun.

PatrickLassan  15.12.2016, 11:46

Du hast dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Das sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Escortdame gehört nicht zu den freien Berufen.