was kann gegen falsche unterstellungen am arbeitsplatz tun?

8 Antworten

  1. Wenn mir als Chef jemand eine solche Information über meine Führungskraft Susi gibt, würde ich Susi ebenfalls darauf ansprechen. Solche Dinge gilt es zu klären. Hat nicht gleich was mit fehlendem Vertrauen zu tun.

  2. Als Führungskraft braucht Susi ein etwas dickeres Fell. Wegen solchen Nichtigkeiten wirft man nicht gleich alles hin.

  3. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Siehe § 623 BGB.

  4. Kündigt Susi, dann hat sie leichtfertig ihr Arbeitsverhältnis aufgegeben und bekommt 12 Wochen Sperrfrist. Die gegen sie erhobenen Vorwürfen waren durch Überprüfung zu entkräften. Ich kann nicht sehen, dass hier eine Unzumutbarkeit bezüglich der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist.

  5. Sicher kann man rechtlich gegen die 2 Mitarbeiter vorgehen. Verleumdung und falsche Anschuldigung wäre gegeben. Aber sowas passiert täglich in jeder Firma. Ist es das wert? Beide würden, wenn überhaupt, eine kleine Geldstrafe bekommen. Die Einstellung des Verfahrens wäre eher anzunehmen.

  1. Bei eigener Kündigung kein Arbeitslosengeld für 3 Monate.
  2. Bei daraus resultierender psychischen Erkrankung kein Arbeitslosengeld, da man nicht sich krank arbeitslos melden kann, man steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
  3. Verleumdungsklage (heißt vielleicht anders, aber diese Richtung) gegen die Mitarbeiter

  4. Ich würde mit dem Vorgesetzten sprechen, denn wenn das technisch gar nicht geht, dann weiß das auch Dein Chef... Kläre die Vorwürfe und frage den V. was er dagegen machen will...

  5. Ziehe die Kündigung zurück, gilt eh erst mit Verschriftlichung. Du bist maßlos entäuscht (was ich verstehen kann), aber Du willst Dir doch den Arbeitsplatz nicht von Unterstellten rauben lassen. Als Vorgesetzte hast Du immer mit Alarm von unten und oben zu rechnen... Jetzt ist Stärke gefragt... SETZ DICH DURCH

ich finde man kündigt nicht einfach wegen einer Unterstellung, sondern setzt sich zu einem klärenden Gespräch zusammen, evtl. im Beisein des Betriebsrates.

Bei Eigenkündigung wird das Arbeitslosengeld für 6 Wochen gesperrt.

Wenn Susi selber kündigt bekommt sie da nicht eine 3monatige Sperre vom Arbeitsamt? Also gegen die beiden Kollegen ist sie machtlos; mit den Beweisen hapert es. Vielleicht sollte Susi noch mal mit dem Chef reden und diese beiden "Kollegen" mit zum Gespräch nehmen, es müßte doch aus der Welt zu schaffen sein.

Naja, es währe übele Nachrede und der Chef könnte was dagegen tun. Rechtlich könnte sie auch was tun, aber es muss halt nachweisbar sein.