Was kann einem drohen, wenn man sein Gewerbe nicht ABmeldet?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Gemeinde und rückwirkend abmelden, dass kommt voll der Tatsache am nächsten. Dabei ist egal von was er lebt oder ähnlich. Diese ganzen Meldungen und Nachweise die man führt, die sollen ja Außenstehenden einen Eindruck geben was passiert ist.

Es kann allerdings sein, dass das Finanzamt trotzdem eine Erklärung sehen will. Und wenn da im ersten Schritt nicht ausreichende Einkünfte zum Leben erklärt werden, dann wird die Frage nach dem Herkunftsnachweis kommen. Also wie und wovon wird der Lebensunterhalt bestritten.

Er sollte in jedem Fall dem Finanzamt angeben, was er im letzten Jahr verdient hat, selbst wenn er nichts verdient hat. Dann sollten da ansich keine Probleme entstehen. Wenn er das Gewerbe wirklich nicht verwendet, wäre es sinnvoll es abzumelden. Es kostet ja schließlich nicht wirklich viel (ich glaub 15 Euro oder so) und geht auch online.

Gewerbe abmelden bei der Stadt/Gemeinde und beim Finanzamt auch. Dafür gibt es dort ein Formular. Eine Steuererklärung muss er auf jeden Fall machen. Darin muss er halt angeben, dass er keinerlei Umsatz gemacht hat. Fertig.

Wenn und solange ein Gewerbe gemeldet ist, fordert das Finanzamt Steuererklärungen an. Werden diese nicht abgegeben, wird das Einkommen geschätzt. Erst dann würde eine Zahlung festgesetzt. Wenn die IHK nur Werbung schickt und keine Beiträge will, hat er ja auch glück, dein Kumpel. Bitte das gewerbe in 2014 ABMELDEN. Für 2013 die Einnahmen ( Null, wenn ich das richtig verstehe) und die Ausgaben( für Anmeldung, Telefon, Porto etc) beim Finanzamt mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung integriert in eine korrekte Steuererklärung angeben.

90erFreak 
Fragesteller
 10.02.2014, 22:12

Danke für die Antwort! - Kann es sein, dass das Gewerbe erst dann WIRKLICH aktiv ist, wenn er die Steuernummer beim Finanzamt beantragt? Weil, das hat er ja nie getan! Aber von der IHK hatte er nicht nur Werbung, sondern auch eine Mitgliedskarte bekommen. - Das heißt, das Finanzamt schreibt ihn an, damit er seine Steuererklärung abgibt und wenn es das nicht tut, dann ist auch alles in Ordnung? Dass er das schnell abmelden muss, ist klar, das würde aber vermutlich den Status bei seiner Krankenkasse irgendwie beeinflussen, wa?

diesiebenraben  11.02.2014, 08:23
@90erFreak

Nein das Gewerbe ist aktiv, wenn er , so sagt man" am allgemeinen wirtschaftliche Verkehr " teilnimmt. Die Steuererklärung ist eine Pflicht, die damit einhergeht. Das Gewerbe ist aktiv auch ohne Steuernummer. Wenn das Finanzamt zur abgabe einer Steuererklärung auffordert und man tut das NICHT, ist leider gar nichts in Ordnung. bitte nicht den Kopf in den Sand stecken, in diesen Fällen schätzt das Finanzamt und zwar so, dass es weh tut, außerdem muss man trotz Schätzung IMMER NOCH erklären. Da ist es doch einfacher, eine Null-Erklärung abzugeben. Geht schnell, ist nicht schwer.

Für jedes angemeldete Kalenderjahr ist eine Einkommensteuererklärung fällig. Wenn keine Aktivitäten vh. sind, kommt halt eine Null in Anlage G.

Wenn nichts weiter geplant ist: Gewerbe abmelden. - Wenn möglich rückwirkend zum 31.12.