Als E-Commerce-Berater Gewerbetreibender oder Freiberufler?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was macht denn ein E-Commerce-Berater ? Ist das nicht nur ein neuer Begriff für Unternehmens- und Softwareberatung ? Ich sehe da keine freiberufliche Tätigkeit. Das ist eindeutig als Gewerbe anzuzeigen.

Beachte bitte auch, dass nicht das Finanzamt entscheidet, ob etwas Gewerbe ist oder nicht, sondern das Gewerbeamt. Oft geht die Zuordnung von Berufen zu Freiberuflern und Gewerbetreibenden in den Rechtsgebieten Steuerrecht und Gewerberecht völlig auseinander. Ich kenne Entscheidungen, da erklärt das Bundesverwaltungsgericht (im Gewerberecht) das Gegenteil von den Aussagen des Bundesfinanzhofes (im Steuerrecht).

Ok, scheint dann tatsächlich ein Gewerbe zu sein. Vielen dank für die Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen ;)

LG

Geht es nur um a) Schulung und Vorträge oder kommt auch dazu, dass Du b) für die Kunden die Homepagseiten überarbeitest oder baust.

Spätestens mit b) wird es dann zum Gewerbe. Ebenso bei irgendwelchen anderen gewerblichen Anteilen in Deiner Tätigkeit wird es zum Gewerbe.

Es handelt sich eher um eine Art der Unternehmensberatung für Unternehmen mit E-Commerce, also Onlinehandel, Schwerpunkt. Ich habe auf der folgenden Website ein paar Interessante Informationen dazu gefunden: https://felix-bauer.de/e-commerce-berater/

Offensichtlich gehört sowas wie die Auswahl des richtigen Shopsystems, der Onlinemarketing-Strategie und die Kreation von USP´s dazu, aber auch Marktplatzstrategien (Amazon, eBay etc.).