Was kann ein Inkassounternehmen für Raten verlangen?

8 Antworten

Da Du Dich mit diesen Beutelschneidern ohnehin schon abgegeben hast, ist es kein Wunder daß sie mit deinem Vorschalg nicht einverstanden sind, denn das müssen sie auch nicht.

Da nicht bekannt ist wie hoch und bei wem die Schulden gemacht wurden kann man dazu kaum mehr sagen.

Du kannst eventuell noch mit der Insolvenzkeule drohen, ist aber auch nicht gut für die Schufa.

Die können gar nichts verlangen oder festlegen.
Wenn Du Dich auf Ratenzahlung einlassen willst müssen die die Zahlungswilligkeit akzeptieren.

Da bei Dir nichts pfändbar ist können die auch auf nieder hüpfen, wenn sie nichts kriegen ist deren Messe schlicht gesungen.
Sitz das in Ruhe aus.
Sollten die einen Titel haben, wartest einfach auf den Gerichtsvollzieher und macht dem einen Ratenzahlungsvorschlag.
Haben die keinen Titel, war's das und die können freundlich über den Zaun winken.

Über den Gerichtsvollzieher fällt zumindest keine Einigungsgebühr an. Das macht aber nur Sinn, wenn ein Vollstreckungsbescheid/Titel vorliegt.

Eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem vom Gläubiger beauftragten Rechtsbeistand und dem Schuldner wird immer frei verhandelt. Es gibt keine Mindesthöhe und auch keine Verpflichtung diese abzuschließen durch den Gläubiger.

Das Inkassounternehmen darf über die Ratenzahlungvereinbarung entscheiden, wenn es vom Gläubiger entsprechenden bevollmächtigt ist, was der Vollmachtsurkunde zu entnehmen ist (oder alternativ der direkten Mitteilung des Gläubigers).

Selbstverständlich kann der Gläubiger auch auf sofortige und vollständige Zahlung bestehen und bei Weigerung auf Zahlung klagen (oder den Mahnbescheid beantragen).

Bei Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung hat das Inkassounternehmen Anspruch auf eine Einigungsgebühr (1000 VV RVG) in Höhe von 1,5 Gebühren und Auslagen (7002 VV RVG) in Höhe von 20 %. Bei einem Gegenstandswert bis 500 € (§ 13 RVG) ergibt sich daraus eine Einigungsgebühr über 67,50 € zzgl. einer Auslagenpauschale 13,50 € (insofern die Auslagen bisher nicht erschöpft wurden, denn diese sind auf 20.- € gedeckelt).

Mit Inkassobüros sollte man keine Ratenzahlungen vereinbaren. Niemals sollte man ungeprüft irgendetwas an die zahlen.

Gib doch mal lieber Infos zur Forderung. Wie alt bist du, bzw warst du bei Vertragsschluss? Was sind das für Forderungen?

Damit könnte man dir wirklich weiter helfen.

Wie alt bist Du ?

Gib mal Infos zu den Forderungen (Gläubiger , Hauptforderung, Gebühren)

Die Inkassokosten lasse sich bei cleverer Vorgehensweise einsparen

Ratenzahlungsvereinbarungen mit Inkassofirme sind nicht zu empfehlen