Was ist wenn jemand einen Vertrag unter Druck unterschreibt...

8 Antworten

Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Zwar lässt § 123 BGB eine Anfechtung eines Vertrages zu, der aufgrund einer widerrechtlichen Drohung abgeschlossen wurde, zu, doch muss eine solche überhaupt erstmal vorliegen. Ob die einfach so in den Raum geschmissene Behauptung "unter Druck" einfach so unter eine widerrechtliche Drohung zu fassen ist, halte ich für äußerst fraglich, weil die Aussage zu verallgemeinert ist.

Ferner sind sittenwidrige Verträge gemäß § 138 per se nichtig. Allerdings fehlen auch dafür genügend Anhaltspunkte für eine abschließende rechtliche Würdigung.

Grundsätzlich ist es jedenfalls so, dass die Motivlage beim Abschluss eines Vertrages unbeachtlich ist und somit weder zu einer Nichtigkeit noch zu einer Anfechtbarkeit des Geschäfts führt.

Beispiel: Sie brauchen unbedingt Geld, weil Sie Schulden bei einem Dritten haben und schließen deswegen mit einer Bank einen Darlehensvertrag ab. Die Bank verlangt aber von Ihnen einen hohen Zinssatz, der aber noch im Bereich des Marktüblichen ist. Später erfahren Sie, dass Sie bei einer anderen Bank oder über eine Stiftung das gleiche Geld zu einem weitaus geringeren Zinssatz hätten erhalten können. Ist das Darlehen mit der ersten Bank jetzt gültig? Immerhin standen Sie ja unter Druck.

Das Darlehen ist gültig! Dass Sie schnell an Geld kommen mussten, kann der Bank nicht angelastet werden, es sei denn, dass sie Ihre Notlage ausgenutzt hätte.

wenn ein vertrag sittenwidrig ist, ist er nichtig. genauso kann ja jemand einen vertrag unterschreiben, wo er sich verpflichtet eine straftat zu begehen. das ist dann ebenso nichtig.

Blaine  12.10.2010, 22:04

Absolut korrekt. DH. Jegliche "verbindlichen" Schriftformen sind in diesem Bezug ungültig. Auch z.B. ein Testament welches unter Erpressung,Druck oder ähnlichem Unterschrieben/Erstellt wird.

Hi, einen rechtsgültigen Vertrag, in dem steht, dass er auch unter Druck rechtsgültig ist , ist illegal. Wende dich in diesem Fall an den Verbraucherschutz. Lg Sonnenblume533

vertrag ist vertrag !da kann man in den meisten fällen nichts machen !

lg

GConscience 
Fragesteller
 12.10.2010, 22:01

Vertrage sind doch Rechtungültig wenn sie unter Druck/Erpressung unterschrieben wurden..?