Ist eine Email rechtskräftig?

8 Antworten

Ruedi hat vollkommen Recht. E-Mails im Rechtsverkehr sind ein Problem der Beweisbarkeit. Verträge, die mündlich geschlossen werden können, können auch durch Versenden einer e-mail abgeschlossen werden. Letztendlich geht es darum, ob man den Abschluss des Vertrages durch e-mail beweisen kann. Da kommt jetzt die Signatur ins Spiel. Eine e-mail ohne Signatur hat wenig Aussagekraft und ist daher wenig geeignet als Beweismittel. http://www.iyotta.de/index.php/unternehmensfuehrung/geschaeftsbriefe/e-mails/239-geschaeftsbriefe-emails/447-e-mails-beweiskraft.html

Die richtige Antwort lautet: Es kommt darauf an!

Grundsätzlich können Verträge formfrei geschlossen werden. Das heißt, auch ein per eMail geschlossener Vertrag kann seine Gültigkeit haben. Wenn eine bestimmte Vertragsform allerdings per Gesetz einem Formzwang unterliegt - so zB beim Erwerb eines Grundstücks (im Volksmund auch Hauskauf genannt) - dann reicht für den Vertragsschluss das Versenden einer eMail grundsätzlich nicht aus. Beim Grundstückskauf z.B. muss der Vertrag in Schriftform sein und notariell beurkundet werden.

Um ein großes, wenn nicht sogar das Hauptproblem in Hinblick auf den Vertragsschluss per eMail kurz darzustellen, muss ich ein wenig weiter ausholen:

Verträge werden mittels zwei übereinstimmender Willenserklärungen geschlossen. Einfaches Beispiel: Person A sagt zu Person B: "Ich möchte Dein Auto für 2500,- EUR kaufen." Somit hat A dem B gegenüber eine Willenserklärung geäußert, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags gerichtet ist. Im Juristischen nennt man eine solche Willenserklärung einen Antrag oder auch ein Angebot. Wenn Person B jetzt sagt: "Ja, ich verkaufe Dir mein Auto für 2500,- EUR.", dann hat sie auch eine Willenserklärung abgegeben. Und zwar in Form einer (Vertrags-) Annahme. Wenn also zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden, wird ein Vertrag geschlossen.

Das große Problem ist jetzt nur im Wege des elektronischen Schriftverkehrs: Wie kann man nachweisen, dass der Versender einer eMail auch tatsächlich ihr Absender ist. Also dass derjenige, dessen Namen unter der eMail steht auch tatsächlich derjenige ist, der die eMail geschrieben hat. Denn wenn zB Person C an Person B eine eMail schreibt, in der steht: "Ich, Person A, will Dein Auto für 2500,- EUR kaufen.", dann läge damit KEIN Antrag seitens des A vor. Denn nicht A, sondern C hat damit (wenn überhaupt) eine Willenserklärung abgegeben. Wenn B jetzt auf diese eMail antworten würde: "Ja, ich will Dir, Person A, mein Auto für 2500,- EUR verkaufen", wäre also KEIN Vertrag zustande gekommen. In der Praxis entsteht also das Problem, dass wenn ein Vertrag (in einem Zivilprozess) bestritten wird, die Beweisbarkeit für die darlegungs- und beweisverpflichtete Partei schwierig wird. Denn wie will man nachweisen, dass die eMail mit dem Angebot tatsächlich vom A und nicht vom C geschrieben wurde?

Ich hoffe, ich habe hier die Problematik einigermaßen verständlich aufzeigen können.

Ja wenn eine eMailsignatur drunter ist.

Emailsignaturen sind seit 01.01.2007 im geschäftlichen Email-Verkehr Pflicht.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84670

Wenn eine s.g. E-Mail Signatur enthalten ist, dann ja. Also Firmenname usw.

Sathupradit  25.03.2009, 21:06

blödsinn

ja,sind sie

Sathupradit  25.03.2009, 21:06