Arbeitgeberbescheinigung Rechtsgültig?

2 Antworten

nein, da kann man nichts ableiten - das ist ein Versehen und sollte zwingend korrigiert werden - sonst fragt die Arbeitsagentur nach den Gründen der Beendigung (Sperrzeitprüfung droht zunächst).

Lass das unbedingt korrigieren, wenn das falsch ist.

Durch einen Irrtum hast Du imho noch lange keinen anderen Rechtsstatus.