Ist ein Fitnessstudio Vertrag trotz Minderjährigkeit rechtsgültig?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich schliesse aus deiner Frage, dass du aus dem Vertrag raus willst.

Du bist sicherlich beschränkt geschäftsfähig. Damit kannst du Verträge abschliessen, die mit deinem Taschengeld bezahlt werden können. Alles was darüber geht, können deine Eltern aufheben, mit der Begründung, dass du nicht geschäftsfähig warst.

Ob du Geld zurück bekommst kann ich nicht beantworten. MfG

Damit kannst du Verträge abschliessen, die mit deinem Taschengeld bezahlt werden können.

Das ist in dieser pauschalen Form unrichtig.

Beschränkt geschäftsfähige können Verträge, die nicht nur rechtlich vorteilhaft oder neutral sind mit Einwilligung oder Genehmigung oder durch Erfüllung mit zu diesem oder jedem Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln wirksam abschließen.

Alles was darüber geht, können deine Eltern aufheben

Wenn der Vertrag schwebend unwirksam ist, dann braucht er von den Eltern nicht aufgehoben werden, Er ist bereits (schwebend) unwirksam. Er wird endgültig unwirksam, wenn die Eltern mitteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen.

Wenn du minderjährig bist, brauchst du für solche Geschäfte die Zustimmung deiner Eltern. Ohne diese ist das Geschäft schwebend unwirksam, das heißt, dass es erst mit Genehmigung deiner Eltern wirksam wird. Wenn sie es nicht genehmigen dann kommt es nicht zustande. Wenn du die Beiträge gezahlt hast, dann können deine Eltern sie zurückverlangen.

Wenn Deine Eltern mit dem Vertrag nicht einverstanden sind, dann ist er unwirksam, Beiträge müssen zurückgezahlt werden.

Das ist die Schuld des Ladens, wenn sie nicht auf das Einverständnis der Eltern pochen.

Ist nicht rechtsgültig bis deine Eltern unterschreiben.... Du bist offiziell eingeschränkt geschäftstüchtig d.h. deine Eltern dürfen jeden deiner Verträge rückgängig mahcen

Wem möchtest du denn was zurückerstatten?

Die müssen dir nichts zurückzahlen. Der Schuh geht anders rum. Du hast dir ein Leistung erschlichen.

Aber auf diesem Vertrag ist ja auch einen Unterschrift einer Mitarbeiterin. Muss diese den Vertrag nicht kontrollieren?

@donphilippo97

Ja, aber sie ist nicht Allwissend und nicht hatte keinen Grund zum Mißtrauen. Wenn man es darauf anlegt kann man ihren "guten Glauben" (so heißt das) ausnutzen. Somit gehört sie zu den Geschädigten und du bist zum Täter geworden. Du hast diesen guten Glauben ausgenutzt und somit unrechmäßig die Leistung bekommen.

Für einen Vertrag muss man nicht seinen Perso vorlegen. Dass du nicht geschäftsfähig bist wußte sie nicht. Der Perso verringert nur die Möglichkeit zum Betrug. Du hast Leistung bekommen und gern genomme. Damit hat sie ihren Teil erfüllt.

@Realisti

falsch mindjährige dürfen solche verträge nicht abschließen ohne die eltern sie sind nur eingeschränk geschäftsfähig es ist der fehler der mitarbeiterin 

@Realisti

Die Tatsache, dass du unter 18 Jahren bist ermöglicht dir aber einen leichten Ausstieg aus dem Vertrag. Deine Eltern müssen nur hingehen und sagen, dass sie es nicht erlauben. Damit ist das sofort beendet. (Denke ich.)

@Luna1881

Klar, dürfen diese Verträge nicht geschlossen werden. (Für einen Vertragsabschluß reicht auch eine mündliche Abrede bzw. ein Handschlag) . Aber hier wurde die Mitarbeiterin hinters Licht geführt. Die Leistung wurde genommen und bezahlt. Nach bekanntwerden muss das sofort ein Ende.

@Realisti

(Denke ich.)

So, denkst Du. Der Vertrag ist ggf. bereits unwirksam. Ist er es nicht, dann ändert eine nachträgliche Erklärung der Eltern auch nichts daran.

@Realisti

Klar, dürfen diese Verträge nicht geschlossen werden

Doch, dürfen sie. Es gibt kein gesetzliches Verbot für solche Verträge.

Aber hier wurde die Mitarbeiterin hinters Licht geführt. 

Das ändert aber nichts.

Die Leistung wurde genommen und bezahlt.

Genau. Und wenn der Vertrag unwirksam ist, kann die geleistete Zahlung zurückgefordert werden.

@jurafragen

Da wird es dann wohl auf die Höhe ankommen. Fällt es noch unter Taschengeld oder nicht? Werden die Eltern zur Ersatzleitung aufgefordert oder nicht?

@Realisti

Die Eltern werden nach allem, was ich spontan hier überflogen habe, nicht zum Ersatz aufgefordert (ohnehin äußerst unwahrscheinlich). Dies würde dem Sinn des Minderjährigenschutzes völlig widersprechen.

Der Minderjährige soll davor geschützt werden, dass er Verträge abschließt - wohlgemerkt: davon ausgehend, dass Minderjährige dies natürlich trotzdem versuchen, sonst müsste man den Schutz nicht einrichten^^. Ein ins Leere gehender Schutz, wenn man den Vertrag für unwirksam erklärt, dann aber trotzdem die Eltern zur Kasse bittet.

Du hast am Rande Recht: Der Jugendliche soll nicht bereichert werden. Sollten die Monatsbeiträge zurückzuzahlen sein, hätte er ein deutliches Plus. Grundsätzlich hätte der Jugendliche solche Bereicherungen herauszugeben; um den oben dargestellten Minderjährigenschutz aber nicht zu unterwandern, gilt dies nur eingeschränkt.

@Realisti

Da wird es dann wohl auf die Höhe ankommen.

nein.

Fällt es noch unter Taschengeld oder nicht?

Selbst wenn, würde das an der Sache nichts ändern, da § 110 BGB nur dann anzuwenden wäre, wenn der Vertrag befristet ist und der Fragesteller alles vollständig bezahlt hätte.

Werden die Eltern zur Ersatzleitung aufgefordert oder nicht?

Die Eltern haben nun wirklich nichts damit zu tun.

Falsch. Das ist kein Erschleichen einer Leistung.

Er darf einen Vertrag abschließen. Dieser ist dann schwebend unwirksam, bis die Eltern in bestätigen oder ablehnen.

Und wenn die Eltern ihn für unwirksam erklären, dann können die Beiträge zurückgefordert werden.

@Menuett

Oder das Studio verlangt dann genau von den Eltern einen Schadensersatz. Der Sohn hat die Geräte etc. genutzt owohl er es nicht durfte. Er hat sich als geschäftsfähig dargestellt und das Studio bentutzt. Also Leistung gegen Geld. Nicht nur einmal sondern regelmäßig. Sie hätten nicht mißtrauisch sein müssen.

Vor Gericht vermute ich mal geht es so aus. Was bezahlt und genutzt wurde ist weg. Ab Kenntnis ist das WasauchimmerVerhältnis sofort beendet.

@Realisti

Oder das Studio verlangt dann genau von den Eltern einen Schadensersatz

Verlangen kann man viel. Einen Anspruch gegen die Eltern gibt es aber nicht.

Der Sohn hat die Geräte etc. genutzt owohl er es nicht durfte

Wieso durfte er nicht? Man hat ihn doch gelassen.

Er hat sich als geschäftsfähig dargestellt und das Studio bentutzt. Also Leistung gegen Geld. Nicht nur einmal sondern regelmäßig. Sie hätten nicht mißtrauisch sein müssen.

Man hätte sich auch den Ausweis zeigen lassen können.

Vor Gericht vermute ich mal geht es so aus. Was bezahlt und genutzt wurde ist weg

Wohl kaum. Preußisches Landrecht gilt nicht mehr und die Regelungen im BGB und die Rechtsprechung hierzu sind eindeutig.

Ab Kenntnis ist das WasauchimmerVerhältnis sofort beendet.

Das Vertragsverhältnis ist auch ganz ohne Kenntnis unwirksam. Nämlich schwebend unwirksam. Dafür spielt es keine Rolle, ob man weiß, ob der Minderjährige minderjährig ist.

Die müssen dir nichts zurückzahlen

Du irrst.

Du hast dir ein Leistung erschlichen.

Nein.

@jurafragen

Natürlich, wenn es zugegeben hätte, dass die Eltern dagegen sind, hätte er nicht an die Geräte gedurft. Das ist Fahren, wie mit einem ungültigen Fahrschein oder Telefonieren mit einem geliehenen Handy, dass man nicht leihen durfte.

@Realisti

Das ist Fahren, wie mit einem ungültigen Fahrschein

Voraussetzung wäre schon mal, dass hier von vornherein die Absicht bestanden hat, nicht zu zahlen.