Was ist wenn Aussage gegen Aussage steht

9 Antworten

Meistens "Im Zweifel für den Angeklagten".

profitnews  12.09.2009, 16:35

ist ja kein Zweifel, denn behaupten kann man viel und den Beweis muss man führen, sonst ist man Unschuldig.

In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten

Ein Kläger muss es dem Beklagten beweisen. Der Kläger ist in der Pflicht, den Beweis zu führen, selbst wenn der Beklagte Sich nicht äußert.

Sollte eine Behauptung nicht bewiesen werden, wird das Gericht die Aussage nicht werten. Konnte sogar Verleumdung sein.

dann steht ausage gegen ausage keiner gewinnt keiner ferliert

profitnews  12.09.2009, 16:36

Der beklagte gewinnt, denn der Kläger muss den Nachweis führen, denn er hat auch die Klage veranlasst.

Ich war an meinem Gebutstag mit meinen Freunden bei mir zuhause zum Grillen. Später am Abend entschieden wir uns noch bei uns in der nähe in eine Dorfdisko zu gehen weil keiner mehr weit fahren wollte. Der Abend war lustig und alle waren gut gelaunt . Irgendwann alberte ich mit einem bekannten ein wenig rum , tanzte mit ihm und hob dabei seine Arme hoch. Da kam ein Mann auf mich zu der meinte wir sollen nun das Lokal verlassen. Ich antwortete ihm das wir meinen Geburtstag hier feiern und Freunde sind und nur Spass miteinander machen.Er entgegnete das ihm das egal sei und ich mich nun "verpissen" soll. Ich diskutierte weiter weil ich nicht einsehen konnte was jetz sein Problem sei , da packte er mich am Arm und schob mich 3 meter rückwärts gegen die Theke auf die ich dann mit voller Wucht mit dem Kreuz aufschlug. Dann bekam ich ihn gedreht und wir fielen zu Boden. In der Zwischenzeit wollten meine Freunde mir zu Hilfe eilen und einer davon fixierte einen weiteren der auf mich los wollte.War auch ein Türsteher wie sich später rausstellte denn anfangs gab sich keiner dieser Herren als Sicherheitsdienst zu erkennen. Im weiteren Verlauf entstand eine schlägerei zwischen dem zweiten und einem Freund von mir und mich drängte der erste Richtung Ausgang zusammen mit mehreren Personen die scheinbar auch dort angestellt waren. Ich war die ganze Zeit in der Rückwärtsbewegung und in Abwehrhaltung , meine Zeugen schildern alle eindeutig das ich nicht begonnen habe und auch auf einem Überwachungsvideo mit schlechter Qualität erkennt man das ich gegen die Theke geschlagen werde ohne ersichtlichen Grund und dennoch werde ich Verurteilt weil ich ganz am Ende als sie mich fast hinausgedrängt haben !!!!!einmal!!!! geschlagen habe. Die Gegenpartei sagte zum beispiel aus das ich der zweiten herranneilenden Person 3 Faustschläge verpasst haben soll. Das Video belegt aber eindeutig das ich das nicht war.Im laufe dieses riesigen gemenges hat irgenjemand aus unserer Gruppe nach einem dieser Security getreten ,das bekomme ich mit angedichtet weil man nicht erkennen kann wer das gewesen sein soll...das ich es nicht war erkennt man jedoch eindeutig.Weil meine Bekleidung Schwarz war und die des Treters weiß...Ich bin bereits einmal in Berufung gegangen und wurde erneut schuldig gesprochen..Ich verstehe das alles nicht ich habe diesen Streit nicht begonnen und den Richter interessiert das alles irgendwie nicht...Er wirkte fast gelangweilt so als ob es ihn nicht kümmere was das für weitere Folgen für mich hat. Bei der ersten Instanz behandelte die Richterin mich schon bevor ich den Mund aufgemacht hatte, wie einen Mörder...Unsere Zeugen sagten alle plausibel und glaubhaft aus wie die Sache gelaufen ist und die Gegenpartei wiedersprach sich.....Spielte aber alles keine Rolle, wir wurden behandelt als stünde die schuld schon fest....Kann ein Richter sich denn alles erlauben? Haben diese leute denn kein Einfühlungsvermögen? Klar ich gab sogar zu das mir am schluss der Gaul durchging, nach dem ich überall Prellungen hatte und mehrere Schläge abbekam.....Aber interessiert das "warum" denn niemanden? mann muss sich doch ein wenig in jemanden hineinversetzen können zumal ich diese Person nicht einmal richtig traf und sie ich betone " die auf mich losgingen".Mein Anwalt selbst kann das alles nicht glauben. Ich komme mir vor wie in einem schlechten Film.Wir versuchen nun erneut in revision zu gehen....Das Geld ist mir mitlerweile egal ich will einfach nur mein Recht bekommen.....Was zählt denn eigentlich vor Gericht? Ich dachte immer die schuld muss zweifelsfrei erwiesen sein...ist sie aber definitiv nicht... Danke fürs Lesen.

Annabotika  02.05.2013, 16:13

sorry, ist zu lang, habe ich nicht komplett gelesen.