Landgericht als Kläger verpasst oder krank?

1 Antwort

Beim Landgericht herrscht (in Deutschland) Anwaltszwang, weshalb grundsätzlich ein Anwalt auf jeder Seite erscheinen muss. Eine Partei (egal ob Kläger oder Beklagter) ohne Anwalt wird als nichterschienen betrachtet, sodass die Voraussetzung für ein Versäumnisurteil vorliegen.

Falls das Gericht persönliches Erscheinen einer (oder beider) Parteien angeordnet hat, führt das bei anwesendem Anwalt nicht zur Säumnis (weil anwaltlich vertreten), sondern höchstens zu Ordnungsmaßnahmen (Ordnungsgeld) seitens des Gerichts, wenn das Nichterscheinen nicht entschuldigt werden kann (z.B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests über Verhandlungsunfähigkeit).