Anzeige erstattet - plötzlich Zeuge?

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Der Kläger bei Straftaten ist der Staat, vertreten durch die Staatsanwaltschaft.

das kommt auf die straftat an. wenn es ein verfahren ist, in dem ein offizialdelikt verhandelt wird, so ist es so, das solche delikte ja von der justiz verfolgt werden müssen, im dem fall wird die staatsanwaltschaft automatisch dann klägerin, dein mann könnte noch als nebenkläger auftreten, das muss er aber dann durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. solange eer das nicht tut, ist er in solchen fällen zeuge. und kläger wird er auch nur, wenn er klage erhebt. tut er das nicht, sondern zeigt nur an, so ist er nicht autopmatisch kläger, egal ob offizialdelikt oder nicht.

ich habe gerae gelesen, das dein mann bedroht wude. drohung ist eine straftt, die ein offizialdelikt darstellt. somit wurde die staatsanwaltschaft automatisch klägerin, dein mann zeuge. kläger wird er nur, wenn er entweder im strafverfahren als nebenkläger auftritt. oder aber er klagt in einem zivilverfahren auf schmerzensgeld, dann wird er auch kläger, da dies dann eine andere rechtssache ist. denn da gehts es dann um zivilrechtliche ansprüche und nicht um strafrechtliche, da ist die staatsanwaltschaft nicht involviert . und deshalb dann wieder kläger bzw. auch geschädigter.

Je nachdem warun er den Jungen angzeigt hat. Wenn es eine Straftat war, ist der Staat/ Staatsanwalt der Kläger und dein Mann der Zeuge, der das Verbrechen gesehen hat.

Wenn es eine Straftat ist, dann ist der Staat der Kläger und dein Mann nur Zeuge. Anders wäre es in einem Zivilprozess, oder wenn dein Mann als Nebenkläger auftreten würde.

Es heisst IMMER Zeugenaussage. Auch als Opfer. Ich habe vor kurzem auch jemanden angezeigt und habe eine Vorladung zur ZEUGENAUSSAGE bekommen als GESCHÄDIGTE.