Könnte jemand das Arbeitszeugnis einer Kellnerin bewerten?

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Ist das das komplette Zeugnis?

Das wäre dann sehr knapp gehalten, die Aufgabenbeschreibung fehlt ganz, auch geht hieraus nicht hervor, VON wann BIS wann du dort gearbeitet hast. 3 Monate, 5 Jahre? Das ist ein Unterschied. Wenn du länger dort beschäftigt warst, sollte es schon ausführlicher sein, ansonsten deuten kurze und knappe Formulierugen auf wenig Wertschätzung hin.

Zu deinen konkreten Fragen:

1. Der sogenannte "Ehrlichkeitsvermerk", der hier durch die Kassenführung beschrieben wird, gehört tatsächlich in ein Arbeitszeugnis, wenn der AN Umgang mit Geld hatte. Das ist üblich. Fehlt er, oder ist er seltsam formuliert, könnte man spekulieren, dass AN sich an der Kasse bedient hat..

2. Ein "krummes"  Austrittsdatum (also wenn die Beschäftigung nicht zum Ende eines Monats oder 15. endet) lässt jeden geübten Zeugnisleser sofort aufhorchen, das riecht nach Stress und fristloser Kündigung. Dass hier aber das "krumme" Datum mit 20. durch Fristablauf erklärt wird, ist also gut für dich.

Insgesamt sehe ich die Probleme deines AZ nicht dort, wo du sie vermutest, sondern in der Knappheit des Ganzen und in der Formulierung im ersten Satz "hielt ...problemlos stand". Das bedeutet im Klartext, dass du dem nicht gewachsen warst. Man hat das Zeugnis auf das Nötigste reduziert. Dies wird durch die Schlussformulierung noch einmal deutlich. Man bedauert dein Ausscheiden nicht, nirgendwo wird dir Erfolg bescheinigt, man wünscht dir lediglich für die Zukunft alles Gute.

Für mich ist das Zeugnis insgesamt schlechter als befriedigend.

Informationen zum Unternehmen, der Bereich, in dem ich gearbeitet habe, und die Aufgabenbeschreibung sind vorhanden. Vielen Dank für die Hinweise.

Ich würde dein Zeugnis mit befriedigend bewerten. Grund dafür sind die Formulierungen im 2. und 3. Absatz.

Diese sagen lediglich aus, dass du deine Aufgaben erfüllt hast und es keine Beschwerden gab bzw. du nichts geklaut hast.

Der erste Abschnitt wäre ein gut "stets zur vollen zufriedenheit". Sollte dir das nicht reichen, musst du mit deinem ehemaligen Chef reden.

Das Zeugnis halte ich offen gesagt für mittelmäßig bis unbrauchbar.

Ich würde bei dem Arbeitgeber auf jeden Fall eine Nachbesserung geltend machen. Mit dem Zeugnis sich zu bewerben dürfte nicht unproblematisch sein. Es ist keine Katastrophe, aber auch einfach nicht gut. Ich poste dir mal ein Link mit einigen Antworten zu dem Zeugnis und dessen Benotung

http://www.kanzlei-mudter.de/zeugnis.html

Sehr gut; Stets zur vollen oder zur vollsten = gut; zur vollen = befriedigend. Der Satz ist nicht vorteilhaft formuliert!

Befriedigend

Danke, aber was genau ist an diesem Satz unvorteilhaft? 

@natalieXYZ

dass drinnen steht "stets zur vollen Zufriedenheit" = gut

und nicht "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = sehr gut