Sonntagszuschlag gastronomie?

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Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonn- oder Feiertagszuschlag. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2006 entschieden (Az.: 5 AZR 97/06).

Ein Anspruch auf einen Sonn- und Feiertagszuschlag kann für einen Arbeitnehmer jedoch auch auf anderem Wege entstehen:

  • durch eine Regelung im Tarifvertrag
  • durch eine Betriebsvereinbarung
  • durch eine Regelung im Arbeitsvertrag
  • durch betriebliche Übung, also wenn der Arbeitgeber wiederholt Zuschläge gezahlt hat und der Arbeitnehmer daher davon ausgehen muss, dass er diese Leistung auch in Zukunft erhält.

In diesem Fall ist der Zuschlag bei tatsächlich geleisteter Arbeit zu zahlen.

Tarifvertrag

Die meisten Gastronomiebetriebe sind allerdings nicht im Arbeitgeberverband; deshalb müsste man prüfen, ob ein für die Gastronomie geltender Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist und damit angewendet werden müsste (z. B. Anfrage beim Tarifregister oder bei einer Gewerkschaft).

Ich mache einen Nebenjob in meinem Betrieb.

Kannst Du das mal erklären?

Sonntagszuschläge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Man bekommt sie, wenn das in einem anwendbaren Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Ist es erlaubt jeden Sonntag zu arbeiten?

Das ist bei einem derartigen Teilzeit-/ "Neben"job eine Frage der vertraglichen Vereinbarungen. Eine gesetzliche Pflicht Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit zu bezahlen gibt es nicht.

Hallo,

der Arbeitgeber muss kein Sonntagszuschlag zahlen,wenn es nicht im Arbeitsvertrag,Tarifvertrag uoder in Betriebsverhandlungen vorgesehen ist.Du solltest dich am besten informieren ob das so der Fall ist.

LG

Also eigentlich hat es sie zu geben.

Uneigentlich.. zahlen viele sie nicht.

Sonntag immer geht okay, wenn Du dafür Deine Ausgleichstage kriegst.