Was ist für eine Rechtsschutzversicherung ein bereits "laufendes" Verfahren, welches *vor* dem Abschluss der Versicherung existierte?

7 Antworten

Das sie nicht haftbar zu machen sind. In dem Fall leider der Zonk für Dich. Ich weiß, man will es nicht wahrhaben als Versicherungsnehmer. Es dauert eine Weile, bis man es einsieht.

das ist alles nicht wichtig was du oben geschrieben hast. Wenn du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wird die nicht für diese Sache eintreten denn dieses Problem besteht ja schon.

Wenn du heute einen rechtskräftigen Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung abschließt und den 1. Beitrag bezahlt hast (in den meisten Fällen muss der 1. Beitrag bezahlt sein), und morgen passiert etwas, wofür du einen Anwalt benötigst, dann bezahlt die Versicherung.

Wenn gestern so ein Fall eingetreten wäre, würde die neue Versicherung NICHT eintreten

Ihrai77 
Fragesteller
 22.06.2016, 12:09

Danke, das ist die Information die ich gesucht habe. :) 

Dann lohnt sich die Rechtsschutz nicht für mich und wäre nur zusätzliche Kosten, die ich dann nicht brauchen kann.

tapri  22.06.2016, 12:13
@Ihrai77

das musst du selber wissen. Für den alten Fall tritt sie nicht ein, aber in einer Zeit in der man schnell mal verklagt wird sollte man diese Kosten (etwa € 80.-) im Jahr für eine die Arbeitsrecht, Mietrecht..... alles einschließt evtl schon haben....  ;-)

viel Glück und alles Gute

Buerger41  22.06.2016, 14:42

Wenn du heute einen rechtskräftigen Vertrag mit der
Rechtsschutzversicherung abschließt und den 1. Beitrag bezahlt hast (in
den meisten Fällen muss der 1. Beitrag bezahlt sein), und morgen
passiert etwas, wofür du einen Anwalt benötigst, dann bezahlt die
Versicherung.



Das gilt nur für einen aktiven Anspruch im Schadenersatzrecht ,im Verkehrsrecht und im Berstungsrechtsschutz, Ansonsten gilt eine Wartezeit

tapri  22.06.2016, 16:55
@Buerger41

das sind alles Vertragsbestandteile die man verhandeln kann

Durch den angeforderten gerichtlichen Mahnbescheid ist es ein laufendes Verfahren und damit nicht abgedeckt.

Auch die Anzeige könnte schon ein laufendes Verfahren bedeuten.

Von daher hast du hier wohl leider Pech...

Aber wenn die Lage gut aussieht und du also gewinnst, dann muss er deine Kosten mit tragen. Die musst sie nur vermutlich erst mal auslagen...

Buerger41  22.06.2016, 14:43

Ein Sondersternchen von mir.

Wenn jeder, der ein rechtliches Problem hat, die Rechtsschutz abschließen würde, diese dann dieses direkt bezahlt, obwohl es gar nicht in den Zeitraum fällt, dann würden die Versicherungen pleite gehen und Millionen von Kunden mal schnell eine Versicherung abschließen. Sie sind erst dann ab dem Zeitpunkt rechtlich versichert, wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben. 

Ergo: Ab 01.07. versichert bei XY, ab 01.07. Schadensfälle versichert, nicht vorher. 

Hinweis: Die meisten Versicherungen haben in ihrem Vertrag eine Wartezeit vereinbart, meist in der Regel von 3 Monate.

KaterKarlo2016

Alles was vor Vertragsabschluss / vor Ablauf der Wartezeit ist nicht Sache der Versicherung. 

Lese bitte das Kleingedruckte, das stehen entsprechende Stichtage. 

Ist deine Versicherung ab ( z.B. ) ab dem 1. Juli 2016 gültig kannst du zu dem Stichtag Ansprüche stellen. Rückwirkend geht nichts. 

Das denken leider viele und schließen erst Rechtsschutz ab wenn was passiert ist. Im Grunde aber sollte klar sein das die "Wartezeit" das bereits ausschließt. 

Ihrai77 
Fragesteller
 22.06.2016, 11:58

Hmm, dass ist mir Klar. Ich möchte ja nicht rückwirkend z.B. für den Mahnbescheid Geld von der Versicherung. Ich hatte ja noch kaum Kosten.

Mir geht es um die Zukunft. Es kann (Betonung liegt auf kann) sein, dass aus den ganzen Vorspiel ein Gerichtsverfahren wird. Ist dieses Vorspiel nun Grund genug, dass der Rechtsschutz hier nicht greift?

user8787  22.06.2016, 12:03
@Ihrai77

Das Vorspiel zu der Sache liegt vor dem Vertragsabschluss.....also nein. 

Alles in dem Zusammenhang ist nicht Sache der Versicherung.

Versichert sich nur neue Fälle nach dem Stichtag.