Was ist für eine Rechtsschutzversicherung ein bereits "laufendes" Verfahren, welches *vor* dem Abschluss der Versicherung existierte?
Ich habe vor einem Jahr (2015) einen Vertrag bei einer KG abgeschlossen. Die Firma schuldet mir noch Leistung oder zumindest die Rückerstattung des zuviel bezahlten Geldes, aufgrund nicht erbrachter Leistung.Die Firma ist zwar nicht beim Gewerbeamt und Amtsgericht abgemeldet, jedoch meldet sich dort niemand mehr. Angestellten wurden bereits gekündigt, und Kommunikation gibt es nur noch mit dem Geschäftsinhaber. Was da genau läuft, weiss ich nicht. Ich kann nur Vermutungen anstellen.
Was ist von meiner Seite gelaufen:
Ich habe bisher versucht mit ihm ohne Anwalt und Gericht die Sache vernünftig zu lösen. Ich, als Kunde, bin ihm sogar mehrfach entgegen gekommen indem ich seinen Lösungsvorschlag angenommen habe, obwohl er nicht dem tatsächlichen geschuldeten Wert entspricht. Selbst hier hat er versagt und nicht mal seine eigene Lösung umsetzen können. Schwammige Ausflüchte, Ausreden, Vertröstungen... mehr kam von ihm nicht.Nach 3 Wochen ihm hinterher telefonieren bekam ich nur eine pampigen Antwort, dass er mir keinen konkreten Termin nennen will und kann.
Ich habe ihn daraufhin angezeigt und einen Antrag für einen Mahnbescheid gestellt.Ich möchte (habe es aber noch nicht), mich rein informativ von einem Anwalt beraten lassen.
Ich möchte aber nun doch vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung, weil ich nicht weiß wie weit der Mensch es treiben will. Die macht allerdings nur dann Sinn, wenn die hier auch schon greift. Ansonsten ist diese nur eine zusätzliche Kostenbelastung neben zu den eventuell anstehenden Gerichtskosten (die ich hoffe vermeiden zu können).
Reicht Vertrag, Anzeige, Mahnbescheid und reine informative Beratung durch einen Anwalt schon aus, dass ein daraus eventuell entstehendes Verfahren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird?
Konnte dazu nichts Aussagekräftiges finden. Und laufendes Verfahren klingt für mich als Laien eher nach "Gerichtsverfahren" und Klage. Und soweit bin ich ja noch nicht, und will ich auch nicht sein. Nur wer weiss, es könnte passieren.
Weiss einer mehr Konkretes/Aussagekräftiges dazu? PS: Das es eine Wartezeit gibt, ist mir bewusst - und auch nicht die Frage.
7 Antworten
Das sie nicht haftbar zu machen sind. In dem Fall leider der Zonk für Dich. Ich weiß, man will es nicht wahrhaben als Versicherungsnehmer. Es dauert eine Weile, bis man es einsieht.
das ist alles nicht wichtig was du oben geschrieben hast. Wenn du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wird die nicht für diese Sache eintreten denn dieses Problem besteht ja schon.
Wenn du heute einen rechtskräftigen Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung abschließt und den 1. Beitrag bezahlt hast (in den meisten Fällen muss der 1. Beitrag bezahlt sein), und morgen passiert etwas, wofür du einen Anwalt benötigst, dann bezahlt die Versicherung.
Wenn gestern so ein Fall eingetreten wäre, würde die neue Versicherung NICHT eintreten
das musst du selber wissen. Für den alten Fall tritt sie nicht ein, aber in einer Zeit in der man schnell mal verklagt wird sollte man diese Kosten (etwa € 80.-) im Jahr für eine die Arbeitsrecht, Mietrecht..... alles einschließt evtl schon haben.... ;-)
viel Glück und alles Gute
Wenn du heute einen rechtskräftigen Vertrag mit der
Rechtsschutzversicherung abschließt und den 1. Beitrag bezahlt hast (in
den meisten Fällen muss der 1. Beitrag bezahlt sein), und morgen
passiert etwas, wofür du einen Anwalt benötigst, dann bezahlt die
Versicherung.
Das gilt nur für einen aktiven Anspruch im Schadenersatzrecht ,im Verkehrsrecht und im Berstungsrechtsschutz, Ansonsten gilt eine Wartezeit
das sind alles Vertragsbestandteile die man verhandeln kann
Durch den angeforderten gerichtlichen Mahnbescheid ist es ein laufendes Verfahren und damit nicht abgedeckt.
Auch die Anzeige könnte schon ein laufendes Verfahren bedeuten.
Von daher hast du hier wohl leider Pech...
Aber wenn die Lage gut aussieht und du also gewinnst, dann muss er deine Kosten mit tragen. Die musst sie nur vermutlich erst mal auslagen...
Ein Sondersternchen von mir.
danke... :)
Wenn jeder, der ein rechtliches Problem hat, die Rechtsschutz abschließen würde, diese dann dieses direkt bezahlt, obwohl es gar nicht in den Zeitraum fällt, dann würden die Versicherungen pleite gehen und Millionen von Kunden mal schnell eine Versicherung abschließen. Sie sind erst dann ab dem Zeitpunkt rechtlich versichert, wenn Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Ergo: Ab 01.07. versichert bei XY, ab 01.07. Schadensfälle versichert, nicht vorher.
Hinweis: Die meisten Versicherungen haben in ihrem Vertrag eine Wartezeit vereinbart, meist in der Regel von 3 Monate.
KaterKarlo2016
Alles was vor Vertragsabschluss / vor Ablauf der Wartezeit ist nicht Sache der Versicherung.
Lese bitte das Kleingedruckte, das stehen entsprechende Stichtage.
Ist deine Versicherung ab ( z.B. ) ab dem 1. Juli 2016 gültig kannst du zu dem Stichtag Ansprüche stellen. Rückwirkend geht nichts.
Das denken leider viele und schließen erst Rechtsschutz ab wenn was passiert ist. Im Grunde aber sollte klar sein das die "Wartezeit" das bereits ausschließt.
Hmm, dass ist mir Klar. Ich möchte ja nicht rückwirkend z.B. für den Mahnbescheid Geld von der Versicherung. Ich hatte ja noch kaum Kosten.
Mir geht es um die Zukunft. Es kann (Betonung liegt auf kann) sein, dass aus den ganzen Vorspiel ein Gerichtsverfahren wird. Ist dieses Vorspiel nun Grund genug, dass der Rechtsschutz hier nicht greift?
Das Vorspiel zu der Sache liegt vor dem Vertragsabschluss.....also nein.
Alles in dem Zusammenhang ist nicht Sache der Versicherung.
Versichert sich nur neue Fälle nach dem Stichtag.
Danke, das ist die Information die ich gesucht habe. :)
Dann lohnt sich die Rechtsschutz nicht für mich und wäre nur zusätzliche Kosten, die ich dann nicht brauchen kann.