Fahrlässige Körperverletzung Anwalt einschalten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist völlig normal das nach einem VU wie diesem, wenn Personen leicht oder auch schwer verletzt wurden, der betroffene Fahrer also der Unfallverursacher wegen fahrlässiger KV angezeigt wird. Einen RA halte ich für überflüssig. In der Regel und das sind, sagen wir mal 98% , wird das Verfahren eingestellt. Vielleicht ist der Prozentsatz sogar noch höher. Ich würde den Anhörungsbogen ausfüllen, den Unfallhergang schildern, so wie er sich zugetragen hat ohne irgendwelche Schuldeingeständnisse und fertig. Die Schuldfrage dürfte hier ja eh glasklar sein! Wer auffährt ist Schuld! Aber das nur am Rande. Ob es überhaupt zu einer Nachschulung kommt, weil sie ja den FS noch auf Probe hat, kann ich nicht sagen, denke aber eher nicht! Fahrlässige KV daher, da das bei Verkehrsunfällen immer fahrlässig ist, nie vorsätzlich! Sie ist ja nicht mit Absicht ins Stauende gefahren. Alles gute.

Genau so war es auch bei mir (nur war ich das "Opfer") Sobald bei einem Unfall ein Personenschaden verursacht wird, wird automatisch eine Anzeige wegen KV gemacht (obwohl ich das nicht mal veranlasst habe) Auch bei mir wurde das Verfahren eingestellt. (Lt. Aussage des Polizisten ist das wohl wirklich in fast allen Fällen so)

Also keine Panik :)

@MarryLind

Selbst wenn der Geschädigte Strafantrag stellt, wird in der Regel eingestellt ;-)

Geht am besten zu einem Anwalt! Die anderen Betroffenen werden es wahrsch. auch tun und es kommt da einiges auf deine Tochter zu! Das hat jetzt nix mit Fahranfaenger etc. zu tun. Der Anwalt wird euch da Genaueres sagen koennen u. die Rechtschutz muss das zahlen! Ihr haettet gleich zum Anwalt gehen sollen. Der beantragt die Kostenuebernahme dann direkt mit der Rechtschutzversicherung u. das klappt zu 99% eigentlich immer.

auf jeden fall einen anwalt einschalten..

kostenersparnis ist was anderes, als jetzt an den 150 euronen selbstbeteilungen zu knausern.

Da Deine Tochter noch den Schein auf Probe har, kommen da noch ganz andere Sachen auf Euch zugerollt als "nur die Anzeiger wegen fahrl. Körperverletzung".

Einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten würde ich empfehlen. Gut wäre wenn in der Saozität auch noch ein Anwalt für Versicherungsrecht beschäftigt wäre. Hier gut recherchieren.

Die 150 Euro SB, werden noch der geringste Betrag sein.

Die Führerscheinstelle wird sich melden, Strafe und Fahrverbot sind hier drin. Kommt drauf an was alles zur Last gelegt wird, Auffahrunfall, zu geringer Abstand, Geschwindigkeitsüberschreitung.... Hier kommt auch noch ein Anhörungsbogen.

Dann kommen noch die Forderungen der Unfallgegener. Die Schäden die innerhalb der KFZ-Versicherung liegen regelt erst mal Eure Versicherung. Auch die wollen einen Bogen ausgefüllt haben. Auf jeden Fall, falls noch nicht geschehen, den Unfall melden und gleich die Protokollnummer der Polizei mitangeben.

Also ne Menge Schreibkram und rechtliche Fallstricke sind hier vorprogrammiert. Da kann nur ein Anwalt helfen.

Sie ist durch Unachtsamkeit auf ein Stauende gefahren (allerdings hatte der letzte PKW auch kein Stauende angezeigt) und hat ausser Ihrem eigenen Wagen drei weitere beschädigt. Meine Tochter ist 18 und hat noch den Führerschein auf Probe. Der Polizist meinte, sie bekäme eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, die wohl aber, in den meisten Fällen wäre das so, eingestellt werden kann. Die Fahrer und Beifahrer der anderen PKW´s haben keine "ernsten" Verletzungen und es wurde auch keiner im Krankenhaus behandelt. Ich schätze jedoch, dass sich der eine oder andere wegen Prellmarken und Schleudertrauma an seinen Hausarzt wenden wird. Die SB von 150 Euro ist eh nebensächlich. Mir ging es nur darum, das bei der Selbstbeteiligung ein Beratungsgespräch eh auf unsere Kosten, somit eigentlich für die Versicherung egal sein müsste. Mich verunsicherte nur die Aussage der Versicherung, gar nichts anzugeben und abzuwarten. Den Unfall selbst haben wir sofort dem Schadensservice angezeigt. Sie ist auch nicht zu schnell gewesen. SIe hat schlicht und einfach nicht aufgepasst. Es ist das erste Mal gewesen, dass sie in der Gegend unterwegs war und in Messeverkehr geraten ist. Es handelt sich um einen Schnellweg mit 100er Geschwindigkeit und Sie fuhr ungefähr 50 bis 60 km/h, weil Sie an der nächsten Abfahrt runter wollte. Die Polizei hat ihre Geschwindigkeit ebenfalls auf ca. 30-50 km/h geschätzt. Ihr Wagen selbst hat Totalschaden (wirtschaftlich). Aber wir sind in der Hinsicht gut versichert, Haftpflicht, Vollkasko, Verkehrsrechtsschutz und auch gegen Straftaten bei fahrlässiger Körperverletzung.

@kaba64

Nicht verrückt machen lassen!!

Ich würde sagen, auf jeden Fall einen RA nehmen. Spätestens wenn der Anhörungsbogen kommt. Schon mal aus dem Grunde weil sie noch den Führerschein auf Probe hat. Rechtsanwälte kennen sich da doch besser aus und wisssen wie man was am besten regelt.