Wie kann man sich einen Rechtsanwalt leisten?
Rechtsanwälte sind Akademiker mit Abitur und Studium des Rechts und gehören zu den Gutverdienenden also sind Topverdiener wie Ärzte und extrem teuer. Sie arbeiten als Selbstständige in ihrer Kanzlei oder einer Sammelkanzlei und tragen edle Anzüge, fahren Luxusauto, haben Villa, Yacht usw
Anwälte verdienen auch mehr als Richter, Staatsanwälte, Polizisten die Beamte des Staates sind denn sie sind selbstständige Freiberufler
Man braucht vor Gericht ja einen Anwalt oder sollte einen haben zum Schutz denn ein Anwalt steht einem im Prozess und Privat bei und regelt alles, kennt sich aus, schreibt Briefe, spricht für einen wenn man selbst schüchtern ist und nicht im Gericht reden kann, man kann mit ihm alles besprechen in der Kanzlei usw
nur Anwälte arbeiten nur gegen Bezahlung und es kann sich eigentlich keiner leisten.
Mit viel Vermögen kann man den Anwalt vielleicht grad noch zahlen aber sonst müsste man sein ganzes Vermögen für den Prozess verbrauchen. Aber es gibt ja auch den Pflichtverteidiger der vom Gericht gestellt wird und nichts kostet oder zahlt den Anwalt eine Rechtsschutzversicherung und nicht man selbst?
Oder man hat einen Anwalt in der Familie zb wenn der Opa, Vater, Onkel, Bruder einer ist und kostenlos für einen arbeitet. Aber jeder Anwalt will für seine Arbeit ein Honorar. Und es heißt ja immer mein Mandant oder Klient.
Also wie kann man sich bei einem Verfahren vor Gericht zb bei Scheidung, Sorgerecht, Erbschaft, Unfall, Streit der Monate oder Jahre dauert mit Revision, Urteil usw als Angeklagter den extrem teuren Anwalt leisten?
Muss man sein Vermögen dann opfern oder wenn man wenig Geld hat bekommt man es dann erstattet von Versicherung oder dem Staat? Oder machen sie auch zusätzlich was kostenlos?
zb wie in dem Gustl Mollath Prozess
12 Antworten
Ich verrate dir ein Geheimnis. Je größer der Schlitten, je geleaster, also unbezahlt und gehört der Bank. Je fescher die Krawatte, je teurer der Anzug, um so mißtrauischer sollten dich die Worte aus des Trägers Mund machen. Das ist idR. mehr Schein als Sein. Und betrifft nicht nur Anwälte, auch andere Brangen die was verkaufen wollen.
Ein guter Anwalt hat es nicht nötig, mit seinem Auftritt umher zu protzen. Es wird nicht gern gesehen, wenn der Anwalt ein dickeres Auto fährt als sein Auftraggeber.
Anwälte müssen nach einer Gebührenordnung abrechnen. Ja, es gibt welche die sich dumm und dämlich verdienen. Jedoch gibt es auch welche die am Hungertuch nagen. Vor Ehrfurcht wirst du letzteres wahrscheinlich nicht bemerken.
Wenn du kein Geld hast, kannst du Prozeßkostenbeihilfe beantragen.
Jeder mit einem normalen Einkommen kann sich auch einen Rechtsanwalt leisten. Mir scheint, du beziehst deine Vorstellungen über Rechtsanwälte aus Serien und Filmen. Rechtsanwälte haben zwar in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen, von einem Luxusleben kann aber kaum die Rede sein. Mal abgesehen davon, dass viele auch knapp über dem Existenzminimum leben.
Sollte sich jemand tatsächlich keinen Rechtsanwalt leisten können, gibt es Prozesskostenhilfe.
für niedrigere Einkommen gibt es Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe. Das kann man beim Anwalt oder beim Amtsgericht beim Rechtspfleger beantragen. Dann ein Formular ausfüllen.
Bei Aussicht auf Erfolg wird das bewilligt. Erbärmlich ist natürlich, daß diese NSU Tante 4 Pflichtverteidiger vom Staat erhält
Erbärmlich ist natürlich, daß diese NSU Tante 4 Pflichtverteidiger vom Staat erhält
Naja sie hat aber keine Kohle aber dennoch Anspruch auf bestmögliche Verteidigung, sonst kassiert der BGH das Urteil in einer möglichen Revision.
Wer sich keinen Anwalt leisten kann, der bekommt Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Für die Besserverdienenden gibt es Rechtsschutzversicherungen.
:-)
Sie arbeiten als Selbstständige
Nein, es gibt auch angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien oder in großen Firmen, mit eigenen Rechtsabteilungen, wobei hier oft geschaut wird, ob Outsourcing nicht günstiger ist.
Anwälte verdienen auch mehr als Richter, Staatsanwälte, Polizisten die Beamte des Staates sind denn sie sind selbstständige Freiberufler
Es hängt immer davon ab, wie viele Fälle und Mandanten sie bearbeiten. Es soll auch Rechtsanwälte geben, die aufstockende Sozialleistungen nach SGB II beziehen.
Mit viel Vermögen kann man den Anwalt vielleicht grad noch zahlen aber sonst müsste man sein ganzes Vermögen für den Prozess verbrauchen.
Hast du dich schon mal tatsächlich mit dem Kosten eines Rechtsstreits auseinandergesetzt? Nicht jede Auseinandersetzung kostet Hundertausende von €.
Aber es gibt ja auch den Pflichtverteidiger der vom Gericht gestellt wird und nichts kostet oder zahlt den Anwalt eine Rechtsschutzversicherung und nicht man selbst?
Rechtsschutzversicherungen sind im Strafrecht sehr eingeschränkt
- entweder besteht gar kein Schutz
- nur für Vergehen, nicht für Verbrechen
- nicht für vorsätzliche Taten mit wenigen Ausnahmen
- bei Verurteilung wird die Deckung rückwirkend aufgehoben (nicht bei Roland, wenn über Strafbefehl abgewickelt).
Für viele andere Rechtsbereiche.
- Privatrechtsschutz (Schadenersatz, Vertragsrecht, Versicherungs- und tw. Kapitalanlegerrecht)
- inkl. Steuer-, Sozialversicherungs- und Verwaltungssachen
- Berufsrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz (für Mieter, Eigentümer und Vermieter)
- Verkehrsrechtsschutz
gibt es natürlich Rechtsschutzversicherungen. Die Produkte sind ziemlich standartisiert.
Also wie kann man sich bei einem Verfahren vor Gericht zb bei Scheidung, Sorgerecht, Erbschaft, Unfall, Streit der Monate oder Jahre dauert mit Revision, Urteil usw als Angeklagter den extrem teuren Anwalt leisten?
Grundsätzlich kosten Anwälte alle das gleiche, davon ausgehend, dass sie nach VV RVG abrechnen. Es steht aber Anwalt und Mandant frei eine andere Vergügung auszuhandeln (Pauschale, Stundensatz, etc.).
Rechtsschutz für Familienrecht, Sorgerecht, Erbschaften sind so gut wie nicht versicherbar, höchstens die Erstberatung. Bei Ehen empfiehlt sich hier die Prophylaxe, der Abschluss einer Ehevertrags. Ebenso in Vorsorgefragen (Vollmachten).
Muss man sein Vermögen dann opfern oder wenn man wenig Geld hat bekommt man es dann erstattet von Versicherung oder dem Staat?
Für o.g. Rechtsbereiche kann natürlich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines Sieges vor Gericht werden die gesamten Kosten (eigener Anwalt, Gerichtskosten, etc.) ohnehin dem Verlierer aufgebürdet (Ausnahme: Arbeitsrecht im außergerichtlichen Verfahren und in der 1. Instanz).
Es gibt auch staatliche Hilfe für einkommensschwache oder bedürftige Personen, die keine Rechtsschutzversicherung haben:
- Pflichtverteidigung im Strafrecht
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe (wobei die meines Wissens nach wie vor nicht im Strafrecht möglich ist, obwohl die EU Deutschland befohlen hat dies bis 2019 einzurichten).