Was ist eine ordnungsgemäße Ladung (Gerichtstermin)?

4 Antworten

Sind auch ohne Siegel die Anforderungen an eine "ordnungsgemäße Ladung" erfüllt.

Yep. Zustellung wurde vom Zusteller dokumentiert und ist durch Einwurf in deinen Briefkasten zugestellt worden.

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 17:15

Die Ladung Bedarf keiner "förmlichen" Zustellung, Bekanntmachung reicht auch.

kevin1905  02.03.2018, 17:35
@icemix

Nie was anderes behauptet...

Eine solche Ladung ist eine Bürgerpflicht, der Du nachzukommen hast. Da das Gericht mit Ort und Zeit benannt wird ist es durchaus klar woher das Schreiben kommt und dass man dort zu erscheinen hat.

Auf dem Umschlag muss kein Absender stehen. Der Brief kommt von dem Sozialgericht, wie Du es ja schon dem Schreiben entnommen hast.

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 17:13

Schick deine Adresse und Du bekommst eine Ladung.

Nussbecher  02.03.2018, 17:24

Schaffst Du es sachlich zu bleiben?

Nussbecher  02.03.2018, 17:44
@icemix

Die Form ist völlig in Ordnung so, wie Dir auch bereits mehrere schrieben.

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 18:20
@Nussbecher

Das sollte hier kein Voting werde. Mir fehlt die Begründung zu mehreren Behauptungen. Leider sind alle Antworten ohne Substanz.

tinalisatina  03.03.2018, 08:37
@icemix

Was für eine Substanz willst Du denn haben, ohne den nötigen Content zu liefern?

icemix 
Fragesteller
 03.03.2018, 10:32
@tinalisatina

Was ist eine ordnungsgemäße Ladung (Gerichtstermin)?

z. B.

"Voraussetzung hierfür ist zunächst eine ordnungsgemäße Ladung unter Einhaltung der Ladungsfrist von i. d. R. 2 Wochen (§ 120 Abs. 1 Satz 1), mindestens aber 3 Tagen, § 202 SGG i. V. m. § 217 ZPO (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 3.11.1993, 1 RK 30/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 6; BSG, Urteil v. 19.3.1992, 12 RK 62/91, SozR 3-1500 § 110 Nr. 3; Frehse, SGb 2010 S. 388)."

Wie bereits schon angemerkt ist der Inhalt meiner Ladung nicht notwendig, um die Frage zu beantworten.

tinalisatina  03.03.2018, 16:17
@icemix

Immerhin, das hast Du schon verstanden, dass es nicht drauf ankommt, um was es geht.

Was Du noch nicht verstanden hast, ist, dass man

a) Deine Frage nicht beantworten kann (Ich will wissen, ob das eine Fälschung ist aber ich zeig Euch das Teil nicht.) Irgendwie hab ich Angst, dass Du nächstens mit Sand wirfst.

b) Dir hier (und überhaupt) keiner eine Antwort geben kann, die Dir passt.

icemix 
Fragesteller
 04.03.2018, 10:37
@tinalisatina

Ich bin mir sicher, dass jemand meine "gute Frage" vollständig und qualifiziert beantworten kann.

zu a: Die alleinige Klärung der Authentizität, beantwortet die Frage nicht.

zu b: Es geht nicht darum ob mir die Antwort passt.

tinalisatina  05.03.2018, 09:54
@icemix

Ich bin mir sicher, dass es keine gute Frage ist und dass die Klärung am einfachsten wäre, wenn man mit der entsprechenden Behörde Kontakt aufnimmt. Aber das ist Dir ja zu kompliziert, weil Du da nicht so rumnörgeln könntest.

a) Da hast Du ausnahmsweise mal recht. Dennoch wären Fehler in einer Ladung, so sie nicht inhaltlicher Form sind, entweder nicht maßgeblich oder heilbar.

b) Nach Deinen Kommentaren hier bin ich mir sicher, dass es so ist.

Schönen Tach noch

icemix 
Fragesteller
 06.03.2018, 07:46
@tinalisatina

rmdir C:\abfall\Dankete\superuser\tinalisatina /S/Q

Einer Vorladung als Zeuge beim Gericht mußt Du Folge leisten. Deine Unkosten kannst Du beim Gericht anfordern, die bekommst Du dort zurück. Fällt der Termin wegen Deines Nichterscheinens aus, mußt Du die Kosten tragen oder erhältst eine Ordnungsstrafe.

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 17:11

Einer [ordnungsgemäßen] Vorladung als Zeuge beim Gericht mußt Du Folge leisten. Richtig! Auf meine Kosten vom letzten Termin warte ich noch. 

Liesche  02.03.2018, 17:17
@icemix

Die kannst Du Dir normalerweise nach der Verhandlung gleich im Kostenzimmer abholen, mußt nur den Antrag ausfüllen und vom Richter unterschreiben lassen.

icemix 
Fragesteller
 03.03.2018, 10:48
@Liesche

Was ist Normal? "Sie werden gebeten ihre Bankverbindung mitzubringen, da kein Barauszahlung erfolgt." Damit man es nicht übersieht, wurde es "fett" gedruckt.

Ich habe kein Problem in Vorkasse zu gehen, wenn ich den Betrag lt. Antrag zeitnah ausgezahlt bekommen. Was mich nervt ist, dass irgendwann ein willkürlicher Betrag ausgezahlt wird. Ich erwarte zumindest eine Mitteilung, wenn dem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen wird. Dazu ist es nicht ausreichend irgendeinen Geldbetrag auf das angegebene Bankkonto auszubezahlen.     

Das ist mir großer Sicherheit eine ordnungsgemäße Ladung. Zum einen weißt Du ja selbst, ob Du da als Zeuge auftreten kannst/musst. Zum anderen kannst Du Dich leicht mit einem Anruf rückversichern. Ein Siegel oder so muss da nicht drauf sein.

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 17:08

"Mit großer Sicherheit" ist mir nicht ausreichend. Fakten?

tinalisatina  02.03.2018, 18:10
@icemix

Schick mit das Schreiben im Original, dann kann ich es Dir konkret sagen. Preise für die Prüfung nenne ich Dir per PN.

icemix 
Fragesteller
 03.03.2018, 10:14
@tinalisatina

Du hast schon verstanden, dass die Frage allgemeiner Natur war? Meine Ladung habe ich nur als Beispiel angeführt. Insbesondere ging es auch darum ob ein Siegel notwendig ist. z. B. ZPO § 214; § 215 Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung.

Derzeit kann ich dir nur einen Negativpreis anbieten, bei weiteren Kommentaren dieser Qualität auch gern einen Zweiten.

Denk mal nach, weshalb ich dir das Schreiben nicht im Original schicken kann. 

Nussbecher  02.03.2018, 17:25

Ruf dort an und lass es Dir bestätigen oder geh nicht hin und schau was passiert. Wenn Du alles besser weißt, warum fragst Du dann hier und nimmst nicht einen einzigen Rat von hier an?

icemix 
Fragesteller
 02.03.2018, 18:44
@Nussbecher

Ich möchte nicht anrufen. Viele Prozesse scheitern an Formfehlern.

tinalisatina  03.03.2018, 08:40
@icemix

Oh Mann, Du suchst irgendwelche Haare in der Suppe, so es noch nicht mal eine Suppe hat.

Nur, weil Du zu faul bist, um dort anzurufen. Welcher "Formfehler" sollte es sein, nachzufragen, ob die Ladung ein Fake ist (warum auch immer das so sein sollte?) oder auch nicht.