Was ist eine ordnungsgemäße Ladung (Gerichtstermin)?
Im Briefkasten befindet sich ein gelber Brief. (förmliche Ladung durch Einwurf).
Auf dem Umschlag befindet sich kein Absender und Aktenzeichen. Datum und Unterschrift des Zustellers ist vorhanden.
Im Umschlag ein Schreiben von einem Sozialgericht.
Aktenzeichen, Absender, Bezeichnung der Parteien vorhanden.
Ladung zum Gerichtstermin, Datum; Zeit; Ort vorhanden
"Sie werden hiermit als Zeuge geladen." Hinweise wegen Nichterscheinens u. a. vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Musterfrau* Justizangestellte; Paraphe
Gerichtssiegel fehlt!
Sind auch ohne Siegel die Anforderungen an eine "ordnungsgemäße Ladung" erfüllt. Hätte ja jedermann schreiben können. Für die Anfahrt entstehen erhebliche Kosten und ich bin bestimmt den ganzen Tag unterwegs.
Hinweise auf ZPO oder Urteil wäre hilfreich.
LG
4 Antworten
Sind auch ohne Siegel die Anforderungen an eine "ordnungsgemäße Ladung" erfüllt.
Yep. Zustellung wurde vom Zusteller dokumentiert und ist durch Einwurf in deinen Briefkasten zugestellt worden.
Nie was anderes behauptet...
Eine solche Ladung ist eine Bürgerpflicht, der Du nachzukommen hast. Da das Gericht mit Ort und Zeit benannt wird ist es durchaus klar woher das Schreiben kommt und dass man dort zu erscheinen hat.
Auf dem Umschlag muss kein Absender stehen. Der Brief kommt von dem Sozialgericht, wie Du es ja schon dem Schreiben entnommen hast.
Schick deine Adresse und Du bekommst eine Ladung.
Schaffst Du es sachlich zu bleiben?
Na klar! Es geht hier um Authentizität und Form. Es geht mir nicht um irgendeine schnelle Antwort.
Als man die Umschläge nebst Beiwerk entwickelt hat, muss das einen Grund gehabt haben. https://juenglingshop.de/formulare/allgemeine-verwaltung/allg.-verwaltung-innere-organisation/2795/zu-paket-25-beliehene-unternehmen
Die Form ist völlig in Ordnung so, wie Dir auch bereits mehrere schrieben.
Das sollte hier kein Voting werde. Mir fehlt die Begründung zu mehreren Behauptungen. Leider sind alle Antworten ohne Substanz.
Was für eine Substanz willst Du denn haben, ohne den nötigen Content zu liefern?
Was ist eine ordnungsgemäße Ladung (Gerichtstermin)?
z. B.
"Voraussetzung hierfür ist zunächst eine ordnungsgemäße Ladung unter Einhaltung der Ladungsfrist von i. d. R. 2 Wochen (§ 120 Abs. 1 Satz 1), mindestens aber 3 Tagen, § 202 SGG i. V. m. § 217 ZPO (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 3.11.1993, 1 RK 30/92, SozR 3-1750 § 551 Nr. 6; BSG, Urteil v. 19.3.1992, 12 RK 62/91, SozR 3-1500 § 110 Nr. 3; Frehse, SGb 2010 S. 388)."
Wie bereits schon angemerkt ist der Inhalt meiner Ladung nicht notwendig, um die Frage zu beantworten.
Immerhin, das hast Du schon verstanden, dass es nicht drauf ankommt, um was es geht.
Was Du noch nicht verstanden hast, ist, dass man
a) Deine Frage nicht beantworten kann (Ich will wissen, ob das eine Fälschung ist aber ich zeig Euch das Teil nicht.) Irgendwie hab ich Angst, dass Du nächstens mit Sand wirfst.
b) Dir hier (und überhaupt) keiner eine Antwort geben kann, die Dir passt.
Ich bin mir sicher, dass jemand meine "gute Frage" vollständig und qualifiziert beantworten kann.
zu a: Die alleinige Klärung der Authentizität, beantwortet die Frage nicht.
zu b: Es geht nicht darum ob mir die Antwort passt.
Ich bin mir sicher, dass es keine gute Frage ist und dass die Klärung am einfachsten wäre, wenn man mit der entsprechenden Behörde Kontakt aufnimmt. Aber das ist Dir ja zu kompliziert, weil Du da nicht so rumnörgeln könntest.
a) Da hast Du ausnahmsweise mal recht. Dennoch wären Fehler in einer Ladung, so sie nicht inhaltlicher Form sind, entweder nicht maßgeblich oder heilbar.
b) Nach Deinen Kommentaren hier bin ich mir sicher, dass es so ist.
Schönen Tach noch
rmdir C:\abfall\Dankete\superuser\tinalisatina /S/Q
Einer Vorladung als Zeuge beim Gericht mußt Du Folge leisten. Deine Unkosten kannst Du beim Gericht anfordern, die bekommst Du dort zurück. Fällt der Termin wegen Deines Nichterscheinens aus, mußt Du die Kosten tragen oder erhältst eine Ordnungsstrafe.
Einer [ordnungsgemäßen] Vorladung als Zeuge beim Gericht mußt Du Folge leisten. Richtig! Auf meine Kosten vom letzten Termin warte ich noch.
Die kannst Du Dir normalerweise nach der Verhandlung gleich im Kostenzimmer abholen, mußt nur den Antrag ausfüllen und vom Richter unterschreiben lassen.
Was ist Normal? "Sie werden gebeten ihre Bankverbindung mitzubringen, da kein Barauszahlung erfolgt." Damit man es nicht übersieht, wurde es "fett" gedruckt.
Ich habe kein Problem in Vorkasse zu gehen, wenn ich den Betrag lt. Antrag zeitnah ausgezahlt bekommen. Was mich nervt ist, dass irgendwann ein willkürlicher Betrag ausgezahlt wird. Ich erwarte zumindest eine Mitteilung, wenn dem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen wird. Dazu ist es nicht ausreichend irgendeinen Geldbetrag auf das angegebene Bankkonto auszubezahlen.
Das ist mir großer Sicherheit eine ordnungsgemäße Ladung. Zum einen weißt Du ja selbst, ob Du da als Zeuge auftreten kannst/musst. Zum anderen kannst Du Dich leicht mit einem Anruf rückversichern. Ein Siegel oder so muss da nicht drauf sein.
"Mit großer Sicherheit" ist mir nicht ausreichend. Fakten?
Schick mit das Schreiben im Original, dann kann ich es Dir konkret sagen. Preise für die Prüfung nenne ich Dir per PN.
Du hast schon verstanden, dass die Frage allgemeiner Natur war? Meine Ladung habe ich nur als Beispiel angeführt. Insbesondere ging es auch darum ob ein Siegel notwendig ist. z. B. ZPO § 214; § 215 Notwendiger Inhalt der Ladung zur mündlichen Verhandlung.
Derzeit kann ich dir nur einen Negativpreis anbieten, bei weiteren Kommentaren dieser Qualität auch gern einen Zweiten.
Denk mal nach, weshalb ich dir das Schreiben nicht im Original schicken kann.
Ruf dort an und lass es Dir bestätigen oder geh nicht hin und schau was passiert. Wenn Du alles besser weißt, warum fragst Du dann hier und nimmst nicht einen einzigen Rat von hier an?
Ich möchte nicht anrufen. Viele Prozesse scheitern an Formfehlern.
Oh Mann, Du suchst irgendwelche Haare in der Suppe, so es noch nicht mal eine Suppe hat.
Nur, weil Du zu faul bist, um dort anzurufen. Welcher "Formfehler" sollte es sein, nachzufragen, ob die Ladung ein Fake ist (warum auch immer das so sein sollte?) oder auch nicht.
Die Ladung Bedarf keiner "förmlichen" Zustellung, Bekanntmachung reicht auch.