Ab wann kein Kindergeldanspruch mehr nach Arbeitsbeginn?
Hallo, wenn mein Kind vorher ausbildungssuchend war aber keine Stelle gefunden hat und dann arbeiten geht zur Überbrückung, ab welchem Monat verfällt der Kindergeldanspruch? Er hat Anfang Oktober angefangen, allerdings erst nach knapp sechs Wochen, also Mitte November, seinen ersten Lohn erhalten. Dementsprechend hatte er im Oktober noch kein Geld, auch wenn er schon gearbeitet hat. Erlischt der Kindergeldanspruch damit bereits im Oktober? Oder hat ihm für Oktober und evtl. auch für den November noch Geld zugestanden?
Danke im Voraus!
2 Antworten
...wenn mein Kind vorher ausbildungssuchend war aber keine Stelle gefunden hat und dann arbeiten geht zur Überbrückung, ab welchem Monat verfällt der Kindergeldanspruch?
Der Kindergeldanspruch ist doch schon 10 Jahre lang unabhängig vom Einkommen! Falls dein Kind sich bei seiner Berufsberatung als "Ausbidungsplatzsuchend" gemeldet hat, besteht weiterhin lückenloser Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr - unabhängig von seinem Einkommen ;-)
PS: Der Punkt 2 ist doch für das Kind erst mal die am wenigsten aufwändige Variante für einen Kindergeldbezug und es muß ja nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllt sein! ;-)
Näheres im "Mekblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Super Antwort. Gibt noch ein paar Ausnahmen, für Menschen mit Behinderung und/oder Langzeiterkrankungen u.ä. Alles hier aber nicht relevant.
Wenn das Kind z.B. ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet war und ist, dann kann es Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben.
Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Es könnte dann nur ein Problem geben, wenn das Kind schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium haben würde.
Dann dürfte es in der Wartezeit oder neben einer weiteren Ausbildung oder Studium nur 20 Stunden im Durchschnitt pro Woche arbeiten, sonst würde der Anspruch auf Kindergeld entfallen.