wann kann man jemanden anzeigen?

15 Antworten

Nun JiiiL,

... in Deinem Fall kann ich Dir als Erstes nur raten, von der gesamten Website (incl. Impressum) Screenshots (Tasten "AltGr" + "Druck") zu machen und abzuspeichern. Ebenso solltest Du die WebSite als HTML-Datei/-Verzeichnis abzuspeichern. Sichere diese Dateien anschließend auf einer CD-ROM. Fertige Dir davon eine Kopie an.

Anschließend gehst Du auf die Internetseite http://www.polizei.de, und klickst dort das Bundesland an, in welchem Du wohnst. Anschließend suchst Du auf der Landespolizeiwebsite die "Onlinewache" und erstattest darüber eine Onlineanzeige. Im Textfeld der Onlinewache teilst Du den Sachverhalt in groben Zügen mit. Hierbei solltest Du den Link der WebSite mit eintragen, der diese "Bedrohung" enthält. Weiterhin gibt's Du an, dass Du von der WebSite sowohl Hardcopys und eine Verzeichnisdatei auf CD-ROM gesichert hast. Diese könntest Du für das (Straf-)Verfahren zur Verfügung stellen.

Anschließend wartest Du ab, bis sich ein Polizeibeamter bei Dir meldet, der das "Beweismittel" einsehen, bzw. sicherstellen möchte. Alles andere, insbesondere der weitere (Straf-)Verfahrensweg, wird Dir dann in dem Gespräch mit dem Polizeibeamten und durch diesen erklärt.

Was Du zivilrechtlich in dieser Sache machen kannst, erklärt Dir am Besten ein Rechtsanwalt, den Du im Rahmen eines Beratungsgespräches (= keine Mandantschaftsübernahme und günstiger) befragen kannst. Diesen Schritt wird die Polizei für Dich nicht tun und auch nicht in die Wege leiten.

IdS

MrDirekt

Ich habe so den Eindruck da ist jemand vom Fach :-))

Bei berechtigtem Verdacht auf eine Straftat lässt sich was machen, aber wenn sich 16 jährige zanken, fällt schonmal die eine oder andere Drohung und die Polizei nimmt das nicht so ernst

Das reicht für eine Anzeige,...

Ihr solltet zur Polizei gehen, denen den Sachverhalt schildern und ihnen die Web-Adresse geben damit sie alles überprüfen können.

Eine Mord-drohung ist und bleibt es,.. ob sie nun via internet, oder nur Mündlich statt-findet...

Ihr habt gute Chancen mit einer Anzeige, da ich mal davon ausgehe das dieser text leicht auf dieses Mädchen zurück verfolgt werden kann, oder?

sie hat die andressee von der homepage in ihrer statusnachricht von msn stehen und da steht auch das das von ihr geschrieben wurde und so

@JiiiL

dann würde ich einen screenshot davon machen, ihn ausdrucken und damit zur Pozizei gehen. Den Link zu der entsprechenden Seite würde ich auch notieren und mitnehmen...

Das wird mit sicherheit Konsequenzen für dieses Mädchen haben... die Beweislage ist ja mehr als Eindeutig...

Geht mal zur Polizei und informiert euch. Müsst ihr so oder so denk ich mal für ne Anzeige, geht mal hin und fragt mal so. Nehmt die Briefe mit, druckt die Webseite aus und schreibt euch den Link auf.

Könnte mir vorstellen, dass ihr sie Anzeigen könnt wegen Bedrohung. Wenn sie ihr sowas auch SAGT und du/jmd anders es mitbekommen hat, könnte ich mir vorstellen das es auch geht. Bin mir aber nicht sicher.

Es ist nicht nötig jemanden "wegen"... Anzuzeigen, der Sachvortrag reicht aus !

@bizeps24

du meinst, dass die rechtliche Würdigung die Polizeit bzw dann der Richter vornimmt. Stimmt. Trotzdem muss du wissen, ob der Sachverhalt ja überhaupt einen Straftatbestand erfüllt oder nicht bevor du was anzeigst...

@kopyto

Nein !

@bizeps24

Denn wie man auch hier sieht, wird Straf und Zivilrecht häufig in einen Topf geschmissen. Es reicht ein Sachverhalt von dem man vermutet, er sei strafrechtlich relevant. Hier z.B. käme eher eine Beleidigung als eine Bedrohung in Betracht und insgesamt solte man neben einer SAnzeige noch eine EV beantragen !

Im Zweifel dürfte Euch eher mit einer einstweiligen Verfügung geholfen sein, die weitere Aussagen dieser Art bzw. die Verbreitung im Internet strafbewährt untersagt.