Was ist eine gerichtliche Ermahnung gem. §45 JGG?
Ich (14) habe im Dezember eine kleine Straftat begangen und gestern kam ein Brief vom Gericht bei dem ich vom Gericht für eine Jugendrichterlichen Ermahnung vorgeladen werde. Ich Frage mich jedoch was eine Ermahnung gemäß §45 JGG ist
Und welche Strafen es geben wird
4 Antworten
Und welche Strafen es geben wird
Gar keine. Darum geht es ja bei der Ermahnung. Da sagt der Richter: "dududu, das machst du aber nicht mehr." Und damit erhofft man sich, dass das auch tatsächlich eintritt.
OK danke 😂😂
Es wird ein "intensives" Gespräch mit dem zuständigen Jugendrichter erfolgen in dem Dir nochmals Dein Fehlverhalten deutlich gemacht wird. Es gibt Jugendrichter die sowas sehr gut können. Danach ist die Sache aber erledigt. Allerdings solltest Du das was Dir dort vermittelt wird nicht einfach abtun, sondern Dich wirklich mit dem was du gesagt bekommen hast auseinandersetzen.
Nein, ein bisschen länger schon. Es gibt da keine Regel für, das kommt auf den jeweiligen Jugendrichter an.
Okay danke
Die Angelegenheit ist keine Strafe für Dich.Diese Ermahnung,ausgesprochen vor dem Richter soll Dir Dein Tun vor Augen halten,die Konsequenzen die bei Weiterungen ( wieder eine Straftat begehen,etc) auf Dich zukommen könnten,werden Dir vorgetragen und sollen abschreckend wirken,so das Du in Zukunft gesetzestreu leben sollst.
Ein anderes Wort,was dem ähnlich wäre ist der Tadel,der Verweis,der strenge Verweis ( hier bei Soldaten vor der Truppe ausgesprochen).
Also bekomme ich eigentlich gar keine Strafe??
Nein.Das ist ein Gespräch beim Jugendrichter.Du darfst es aber ruhig als Strafe verstehen,auch wenn es juristisch keine ist.
Und wenn das wegen Ladendiebstahl war hast Du Glück gehabt und möglicherweise bei der Polizei einen sehr guten Eindruck hinterlassen.Im Regelfalle ist eine Vertragsstrafe zu zahlen ,kann ein Hausverbot erlassen werden und nach JGG wären Sozialstunden zu leisten.Also,machs nicht" kaputt "und wenns drei Stunden dauert.^^
Ähhhh woher weißt du des
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__45.html
...Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn.....
Bekomme ich aber noch weitere Strafen??
steht im Gesetz
Nein! Aber Du bist aktenkundig.Das würde bei einer (weiteren )Straftat ggf.zu einer höheren Strafe führen,da man in diesem Falle davon ausgeht,das Dir der Tadel,der hier gerichtliche Ermahnung heisst,am A......vorbei geht.
Okay danke für die schnelle Antwort
Bütte.
Och neeeee wie lange dauert so ein Gespräch 10minuten??