Verfolgung abgesehen /THC positiv

11 Antworten

Hallo Valandilis

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU): Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten wird außerdem immer angefordert, wenn die Fahrerlaubnis wegen BTM entzogen war und wiedererteilt werden kann oder wenn neben der Einnahme von BTM (auch nur gelegentlicher Haschischkonsum) weitere Tatsachen Eignungszweifel begründen (beispielsweise eine Fahrt unter Drogeneinfluss).

ich verlinke gleich einmal eine Seite bezüglich den Abstinenznachweisen für die MPU:

http://www.avus-mpu.de/mpu-drogenabstinenz.htm

clemensw  24.10.2013, 09:09

Mein liebes sprechendes Fischerdorf,

den 315c oder 316 sehe ich hier nicht zwingend. Die Staatswaltschaft hat das Verfahren wegen Besitz nach BtMG §31a eingestellt - das ist eigentlich nur möglich, wenn keine weiteren Delikte in Tateinheit vorliegen. Sonst wäre ja auch der OWiG §43 nicht drin.

Ich vermute also mal, das war eine allgemeine Verkehrskontrolle ohne "Extras" (wie Ausfallerscheinungen, Unfall o.ä.) und damit bleibt der StVG §24a übrig.

Für die weiteren Folgen: THC-COOH Wert und dann Onkel Daldrup fragen ;-)

ginatilan  24.10.2013, 10:14
@clemensw

und damit bleibt der StVG §24a übrig.

stimmt, da hast du Recht:-(

danke für die Korrektur

clemensw  24.10.2013, 14:30
@ginatilan

Ob ich Recht hab oder nicht, das entscheidet...

Nein, nicht das Licht, sondern der Fragesteller, wenn er mal mit den gesamten Informationen rüberkommt!

Ich vermute jetzt mal folgendes (ein bischen mehr Info wäre hilfreich gewesen!)

  • Du bist 18, aber noch keine 21
  • Du warst mit dem Auto unterwegs
  • Du wurdest bei einer allgemeinen Verkehrkontrolle erwischt
  • Es wurde eine geringe Menge Cannabis o.ä. gefunden

Das Schreiben bedeutet nur, daß das Verfahren gegen Dich wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingestellt wurde. Der Verweis auf BtMG §31a steht idR für eine "geringe Menge", der Verweis auf JGG §45 für die Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (also bist Du noch keine 21) wegen "geringer Schuld".

Nachdem also die Straftat nicht weiter verfolgt wird, bleibt die Ordnungswidrigkeit übrig - und um die kümmert sich das Regierungspräsidum Kassel.

Du erhältst demnächst einen Bußgeldbesched über 500€, 4 Treuepunkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot (falls das der erste Vorfall war). Diese Information geht auch an die Führerscheinstelle (s. Antwort von ginatilan), d.h. Du bekommst anschließend die Aufforderung zu einem fachärztlichen Gutachten (fäG) oder zu einer MPU (hier wäre der THC-COOH Wert vom Laborbericht interessant!)

Für ein fäG sind 3 Monate, für eine MPU sogar 6 Monate Abstinenz zwingend nachzuweisen. Kannst Du diese Nachweise nicht erbringen, wird deine Fahrerlaubnis entzogen.

Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab sofort nicht mehr kiffst!

clemensw  24.10.2013, 09:12

Bevor jetzt wieder jemand den Erbsenzähler spielt:

Zur Geldbuße von 500€ kommen noch 25€ Gebühren, 3,50€ Auslagen (Einschreiben) sowie die Kosten des Labortests hinzu.

Insgesamt also ca. 700-800€

Mal ne Frage:

Wurdest du so erwischt oder beim Auto fahren?

Wenn du Pech hast wird die Behörde den Führerschein erstmal entziehen, wenn nicht sogar ne Weile oder wenn du noch keinen Führerschein hast wirst du erstmal darauf verzichten müssen.

Das bedeutet, daß das STRAFverfahren gegen Dich aus erzieherischen Gründen eingestellt wurde. Eine Strafe wegen der Trunkenheit im Verkehr wirst Du also nicht bekommen. Übrig bleibt allerdings noch der verkehrsrechtliche Teil. Und da ist es recht wahrscheinlich, daß Du Dich darauf einstellen mußt, daß man von Dir eine MPU verlangen wird. Abgesehen von der Geldbuße und den Punkten.