Was ist ein Sicherungsverfahren?
Ich bin in zwei Wochen als Zeuge am LG in NRW geladen. Dort findet ein Sicherungsverfahren statt. Berufsbedingt bin ich sehr häufig als Zeuge tätig.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, auch nach Google-Recherche, was ein Sicherungsverfahren konkret sein soll. Zudem sagt mir der Name des Beschuldigten auch nach Recherche in unserer Datenbank überhaupt nichts. Ich kann ohne Hilfestellung, welcher Fall das sein soll, nichts zum Verfahren beitragen.
Darüber hinaus verwirrt mich folgender Satz in der Ladung: Vor der Vernehmung dürfen Sie nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen.
Folgende Fragen ergeben sich:
- Was ist bei einem Sicherungsverfahren zu erwarten bzw. wie sieht der Ablauf aus?
- Wird mir auf die Sprünge geholfen, um welchen Fall es dort geht?
- Sehe ich den Beschuldigten, oder werde ich separat vernommen?
- Wie lange kann sowas dauern?
1 Antwort
Der Umstand, dass ein Zeuge vor der Vernehmung nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen darf, ist ganz normal und dient der Wahrheitsfindung, der soll ja nicht hören, was die anderen Zeugen sagen, da seine eigene Aussage dadurch beeinflusst werden könnte.
Ansonsten wird Dir der Richter schon schildern, um welchen Sachverhalt es geht und entsprechende Fragen stellen, wenn Du nichts beitragen kannst, dann sage das genau so aus.
Üblicherweise sind alle Verfahrensbeteiligten anwesend, eine separate Vernehmung gibt es nur bei einem besonderen Zeugenschutzbedürfnis.
Die Dauer - schwer vorhersehbar.
Und das Sicherungsverfahren ist hier recht gut erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverfahren - vereinfacht: Da kann jemand wegen fehlender Schuldfähigkeit nicht angeklagt/verurteilt werden, es geht aber darum, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Allgemeinheit vor dem Menschen zu schützen.