Was ist ein erörterungstermin?

2 Antworten

§ 157 Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann.
(2) 1Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Eltern zu dem Termin nach Absatz 1 anzuordnen. 2Das Gericht führt die Erörterung in Abwesenheit eines Elternteils durch, wenn dies zum Schutz eines Beteiligten oder aus anderen Gründen erforderlich ist.
(3) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat das Gericht unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.

Und der Verfahrensbeistand ist so oder so mit im Boot bzgl der Kinder, auch das kann man locker selbst Googlen https://www.anwalt-wille.de/2020/05/besuch-von-einem-verfahrensbeistand-was-macht-er-sie/#:~:text=Der%20Verfahrensbeistand%20hat%20das%20Interesse,den%20Verfahrensbeistand%20mit%20weiteren%20Aufgaben.

Ich frag mich langsam was ihr für einen Anwalt habt, redet der nicht mit euch? Eigentlich sollte er euch das erklären.

Still  05.06.2022, 07:17

In der Frage steht nichts von Anwalt und im Gegensatz zu einer Scheidung weiss ich nicht, ob in diesem Fall eine Anwaltspflicht besteht?

BIairwitch  05.06.2022, 07:18
@Still

Die Story geht bei ihr leider schon ewig lang, sie hatte auch schon erwähnt das sie einen Anwalt haben, in solchen Sachen sollte man auch gar nicht erst allein hin, dann setzt man die Sache nur noch schneller in den Sand.

Still  05.06.2022, 07:19
@BIairwitch

Ich wollte meinen Kommentar auch löschen, da ich den link nicht durchgelesen hatte....

BIairwitch  05.06.2022, 07:19
@Still

Kein Problem :) lieber mal kurz nachfragen und ne Antwort erhalten als gar nichts sagen ;D

Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht, hat es unterschiedliche Möglichkeiten: z.B. Kooperation der Eltern gewinnen, Erörterungsgespräch bei Gericht, Sorgerechtsentzug bei Gericht anstoßen, Inobhutnahme.

Ein Erörterungsgespräch ist ein "warnender Zeigefinger" des Gericht, in der die Eltern zur Kooperation überredet werden sollen. In der Regel passiert direkt im Erörterungstermin nichts.

Auf die leichte Schulter sollte man den Erörterungstermin trotzdem nicht nehmen. Ich habe schon erlebt, dass das Gericht aus einem eigentlich harmlosen Erörterungsgesprächs ein neues Verfahren nach §1666 eröffnet hat und dann per einstweiliger Anordnung das Sorgerecht entzogen hat.