Sorgerecht: Kindsvater ist obdachlos somit nicht auffindbar. Deshalb wurde Gerichtstermin abgesagt. Was soll ich tun? Womit muss ich rechnen?

4 Antworten

Wenn er GAR nicht gefunden wird und entsprechend nicht kontaktiert werden kann, dann wird dir das alleinige Sorgerecht recht flink zugesprochen werden. Die zusätzliche Prüfung durch Rentenversicherung/Polizei ist eigentlich nur reine Formsache (selbst wenn er auftreten kann: ohne festen Wohnsitz würde so oder so entschieden werden dass das Sorgerecht dem verbleibenden Elternteil zugesprochen wird, solange da nichts gravierendes dagegen spricht (Umangs/Besuchsrecht natürlich nicht ausgeschlossen)

markusher  16.09.2017, 09:36

nein es wird nicht flink zugesprochen - es wird garnichts passieren. sie nennt nicht einen grund für asr.

es passiert auch nichts, wenn er nicht gefunden wird. da du keinen grund für alleiniges sorgerecht nennst: schwerste misshandlung oder schwerster missbrauch - würde dir bei der erörterung eh nur erläutert werden, dass die sache für dich durch ist und nichts in richtung asr passieren wird.

nenne einen grund womit dir asr vorteile bringen würde? taucht der vater auf und fordert umgangsrecht dann hat er das und würde in seiner zeit alles im rahmen seiner alleinigen alltagssorge entscheiden.

wird kv also nicht gefunden, passiert das gleiche als wäre er anwesend - garnichts, da du keinen grund für asr nennst.

Dann musst Du damit rechnen, dass Du die alleinige Sorge erhältst.

Dann gibt es noch die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Dauert dann bedauerlicherweise alles deutlich länger.

sandra11880 
Fragesteller
 15.09.2017, 20:34

was passiert dan da genau? Weil es ist so das er in einer anderen Stadt "zu hause ist" und ich zuvor in in meine Heimatstadt gezogen bin mit meinem Kind. Ist das dan denoch möglich?

wilees  15.09.2017, 20:42
@sandra11880 Die öffentliche Zustellung wird auf Antrag vom Gericht angeordnet und durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem, das in dem Gericht öffentlich zugänglich ist. Definition » öffentliche Zustellung « | Gabler Wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/oeffentliche-zustellung.html