Was ist der Unterschied zwischen einer Werkstattzeichnung und einer Architektenzeichnung?
Gibt es entsprechende Richtlinien, was bei welcher Art von Zeichnung zwingend dabei sein muss, was nicht? Wir sind ein kleines mittelständiges Unternehmen. Laut Leistungsverzeichnis sind wir zur Abgabe von Werkstattzeichnungen verpflichtet. Wir haben Zeichnungen abgeliefert, wie immer. Nun bekamen wir eine lange Liste, was daran angeblich fehlt (obwohl unsere Zeichnungen bei anderen Baustellen so in Ordnung waren). Die Bauleitung, bzw Bauherr sagen, sie können uns keine Freigabe geben und drohen mit Verzugsetzung, dabei haben wir vor Wochen (direkt nach Eingang der langen Liste) mitgeteilt, dass wir nicht die Möglichkeit und die Kenntnis haben, die geforderten Zeichnungen zu machen. Aus unseren Werkstattzeichnungen gehen die erforderlichen Maße eindeutig hervor. Es geht hauptsächlich um formale Punkte, die wir angeblich noch an den Zeichnungen machen müssen. Vielen Dank vorab für eure Antworten!
2 Antworten
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ausführungsplanung
Unter dem Punkt "Durchführung" findest du den entscheidenen Satz. Alle Angaben, die zur Errichung / Umbau notwendig sind.
Ein Architektenplan ist in der Regel ein Bauantrag. Meist im Maßstab 1:100.
Ein Werkplan ist im Maßstab 1:50 erstellt plus Details in 1:1 bis 1:20.
Man beauftragt ein/en Architekten / Planungsbüro mit der Erstellung von Werkplänen.
Hallo MeisterFux,
das erste was mich bei deiner Frage in den Gedanken kommt ist das man die Bürokratieschiene nutzt um euch in den Verzug zu bringen, was wohl Finanzielle gründe hat. Vertragsstrafe.
Ich sage gleich das ich noch weniger Ahnung habe wie du, aber versuche dennoch mal ein paar Tipps zu geben.
- auch wenn es ein paar € kostet, geht zu einem Architekt und last das was gefordert wird mit euren Zeichnungen vergleichen und euch sagen was genau der Bauherr will. Je nach Wert des Projektes sind vielleicht 20-40€ für ne Stunde Beratung billiger als das hin und her. Vielleicht kann er auch beantworten warum der Kunde darauf besteht.
- Falls ihr einen Anwalt habt, haltet den in Bereitschaft und erkundigt euch in wie weit ihr möglicher Schikane seitens des Bauherren entgegenarbeiten könnt. außerdem, fragt ob der Bauherr euch wegen Formalen Problemen überhaupt in Verzug setzen kann. Sollten die Forderungen des Bauherren ungerechtfertigt sein, könntet ihr auch erfragen welche schritte eurerseits gemacht werden könnten.
Ich denke mal der Bauherr kann alles verlangen was er will, darum ist er Bauherr, jedoch bedeutet das denke ich nicht, das alles was er will auch auf die rechtlichen Dinge Auswirkungen hat.
Wenn ich das bisschen aus meiner lehre zusammenkratze, sind die Unterschiede in den Zeichnungen wohl vielleicht, Maße (cm statt mm), Größenverhältnis (xx:x), Ansichten. Eine Architektenzeichnung dürfte über das was ein Fachunternehmen macht hinausgehen und andere Gewerke Teile einschließen.
Gruß Plüsch Tiger