Wanddurchbruch in neuer Wohnung?

Der Grundriss mit grün markiertem Bereich - (Wohnung, Architektur, Handwerker)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zeichnung gibt wenig Aufschluss über ein paar zusätzlich notwendige Indizien, um genaueres Schätzen zu können. Da der Grundriss keine klare Formensprache hat, ist nicht sicher, ob es sich bei den 24-er Wänden durchweg um Außenwände handelt, oder auch um Innenwände. Wenn letzteres der Fall ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß alle tragenden Wände in 24-er Mauerwerksstärke ausgeführt wurden, und die 11,5-er nichttragend sind (auch wenn sie es, rein technisch gesehen, sein könnten). 

Die Spannweite der Decke gibt ebenfalls kaum eine Möglichkeit der Einschätzung, weil u.a. das Alter des Gebäudes und dessen Materialaufbau nicht angegeben ist. 6m sind problemlos auch ohne Zwischenwände realisierbar, aber ebenso oft wird eine eingeplante Zwischenwand auch genutzt, um die Decken abzufangen und entsprechend schlanker ausführen zu können. 

Als Test vor Ort: 

handelt es eine gemauerte Wand und eine Betondecke, dann am Übergang von Wand zur Decke nachschauen, ob eine Mörtelschicht zwischen Stein und Decke ist. Ist dies der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß die Wand nachträglich eingezogen wurde. Andernfalls wird oft die Decke direkt auf den obersten Stein einer tragenden Wand gesetzt bzw. geschüttet. 

Als Eigentümer hat man ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen beim Bauamt. Nach Terminvereinbarung bekommt man die Akte im Bauamt vorgelegt und darf die Seiten markieren, die man (kostenpflichtig) fotokopiert haben möchte. Natürlich kann man auch Fotos davon machen. Wichtig ist bei den statischen Berechnungen: Nur statisch relevante Bauteile sind in der Rechnung erfasst: ist also diese spezielle Wand nicht in der Berechnung erhalten, ist sie nicht tragend. 

Auch Laien können das erkennen, da die Deckenfelder einzeln gekennzeichnet sind, und die Wände meist Ziffern tragen, um eine eindeutige Zuordnung zur Berechnung zu haben. 

Ist die Whg. Teil eines Gemeinschafteigentums, muss zuvor sowieso unabhängig die Standsicherheit geprüft und bestätigt werden. Erst nach Erringung dieses Nachweises kann der Antrag auf bauliche Veränderung durch die WEG genehmigt werden. Das allerdings ist reine Formsache, denn wenn die Standsicherheit dadurch nicht gefährdet ist, dürfen Genehmigungen in den eigenen Einheiten nicht verweigert werden. 

Also: Unterlagen beim Bauamt einsehen, alles fotografieren und einem Statiker vorlegen, der entweder einen Einzeiler schreibt ("die betreffende Wand ist nach den Unterlagen für das Gebäude nicht statisch relevant und kann entfernt werden"), oder er berechnet kurz die Dimension des notwendigen Trägers, und gibt diese Daten nebst einer Einbauvorgabe (zB. "25 cm Auflager auf die flankierenden Wände") weiter. Der ganze Vorgang nimmt, wenn die Unterlagen zur Verfügung stehen, kaum mehr als einen halben Tag in Anspruch, und entsprechend gering ist der Preis für diese Sicherheit. 

Hey, danke für die ausführliche Antwort! :)

kleine Anmerkung zum ansonsten Guten Beitrag:
Wenn eine Trennwand als aussteifende Wand in die Berechnung eingeht, erhält sie oftmals keine Positionsnummer - obwohl sie für das Tragwerk erforderlich ist.

das Wort "lassen", besagt doch alles, der das macht trägt auch die Verantwortung, und muss was von diesem Fach verstehen 

>eine Wand zwischen Essbereich und Wohnzimmer entfernen (lassen)

Normalerweise kennzeichnet man auf solchen Plänen Wände, die neu errichtet werden, in der Farbe ROT. 

Ich würde auf jeden Fall einen Statiker fragen,  denn die wand, die ihr entfernen möchtet, ist doch dicht neben einem Schornstein. Es wäre schlecht, wenn dieser euch umkippt....

Eine Zuziehung eines Statikers wäre gut. Ich vermute mal, dass die Decken auf dieser zu entfernenden Wand nicht aufliegen. Die gestrichelten Linien sind wahrscheinlich Stahlträger und dort liegen die Decken auf. Für meine Begriffe kann man diese Wand entfernen. Aber wenn das ein altes Haus ist, besser einen Statiker fragen (die haben nämlich früher alles Mögliche fertig gebracht...).

Ist es Eure Wohnung oder eine gemietete Wohnung? Falls die Wohnung gemietet ist dürft ihr solche baulichen Maßnahmen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters vornehmen.

Ob es eine tragende Wand ist oder nicht kann ich nicht einschätzen.