Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzliche und privaten Rentenversicherung?

6 Antworten

Ergänzend zur Antwort von kim294 die im Grunde richtig war (jedoch Zahlen von 2012 verwendet) ist dazu zu sagen, dass die gesetzliche Rente umlagefinanziert ist.

Umlagefinanziert heißt es wird kein Geld angespart oder angelegt. Die Beiträge der Versicherten werden genutzt um die heutigen Rentner zu bezahlen.

Wenn die jetzt arbeitende Generation in Rente geht hängt deren Rentenhöhe maßgeblich von der Arbeitsleistung derer Kinder und Enkel ab.

Mehr Infos hier: www.deutsche-rentenversicherung.de


Die private (und auch die betriebliche) Vorsorge ist anlagefinanziert. Der Versicherte legt sein Geld an entweder im klassischen Überschusssystem oder aber auch fondsgebunden an den freien Kapitalmärkten.

Es gibt hier auch staatlich geförderte Produkte wie z.B. die Riester-Rente oder auch die Rürup-Rente. Ebenso hat sich in der betrieblichen Altersvorsorge etwas getan. Die Möglichkeiten und Angebote sind sehr vielfältig und bevor man hier etwas abschließt, sollte man sich ausgiebig beraten lassen um nicht die falsche Anlage zu wählen und bares Geld zu verschenken.

Hallo VerCa1516,

hier wurde ja schon vieles geschrieben und auf deine Frage geantwortet! Jedoch fehlt mir ein wichtiger Punkt - der Rentenbeginn! Bei der privaten Rentenversicherung kann ich den späteren Rentenbeginn frei und unabhängig von irgendwas wählen, wogegen bei der gesetzlichen und auch der betrieblichen Altersvorsorge bzw. Rentenversicherung an gesetzliche Vorgaben gebunden bin!

Gruß siola

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeiter und Angestellte pflichtversichert.

Freiwillig kann jeder ZUSÄTZLICH eine private Rentenversicherung abschließen, wenn er sich das leisten kann. Dabei kann man selbst entscheiden, wie viel man zahlen will und wann man in den Genuss der Rente kommen will.

Es gibt auch die Möglichkeit, anderweitig Geld anzusparen, und das später in einer Summe für eine private Rentenversicherung anzulegen.

Die Leistungen und der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind im Gesetz geregelt. Das wird leider immer wieder mal geändert, sodaß die Leistungen "zur Rente" ungewiss sind. Das betrifft sowohl den frühesten Rentenbeginn (aktuell 62 Jahre), die Rentenhöhe, die Leistungen an Hinterbliebene und die Leistung aus der "Erwerbsminderungsrente".

Bei der privaten Rentenversicherung (PRV) schließt Du einen Versicherungsvertrag nach dem Privatrecht ab. Damit ist gewährleistet, daß sich die Bedingungen bis zum Rentenbeginn nicht ändern. Das betrifft zumindest die sog. "Garantiewerte" bezogen auf die Rentenhöhe, Leistungen an Hinterbliebene, etc. Den vereinbarten Rentenbeginn kann man auch nachträglich ändern (Vorziehen, nach hinten verlegen). Zudem kannst Du weitere Leistungen mit einschließen (Berufsunfähigkeitsschutz, Todesfallschutz. Was aber besser in eigenen Verträgen gemacht werden sollte).

Der Unterschied besteht darin, daß Du die monatlichen Beiträge in der privaten RV selbst bestimmst, aussetzen und erhöhen kannst. Bei der GRV hängen die Beiträge vom eigenen Einkommen ab und Du bist als Angestellte/Arbeiter pflichtversichert. Die Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt (ist schon beschrieben worden.

Herzliche Grüße!

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist man automatisch versichert, wenn man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Der Beitrag wird automatisch zur Hälfte vom Lohn, zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Höhe ist festgelegt und beträgt 19,6 % vom Lohn.

Die private Rentenversicherung kann man zusätzlich freiwillig abschließen. Dabei kann man auch die Höhe selbst bestimmen.

kevin1905  21.10.2013, 03:07
Die Höhe ist festgelegt und beträgt 19,6 % vom Lohn.

Stimmt nicht.

18,9%.