Unterschied Verletztenrente <-> Erwerbsminderungsrente

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Die Verletztenrente wir von der Berufsgenossenschsft bezahlt, also wenn durch einen Unfall eine Erwerbsfähigkeitsminderung eintritt. Diese muss mindestens 20% minderung betragen. Im Klartext heisst das eine Verltztenren kann im Falle einer 100%tigen Erwerbsunfähigkeit durch einen Arbeits oder Wegeunfall fast so hoch sein wie der vorherige Verdienst. Eine Erwerbsminderungsrent wir bei Erwerbsmiderung durch einen NICHT Arbeisunfall oder durch Krankheit gezahlt. Die Denfinition der Höhe ist: Wer weniger als 6 und mehr als 3 Stunden dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt zur Verfügung sthet bekommt die teilweise erwerbsmiderungsrente. Die beträgt 20% vom letzten 12 Jahres durchschnittsnetto Also Schnitt 2000 Euro Rente 400 Euro Vollständig erwerbsgemindert ist man demnach, wenn man dem allgemeinen Arbeitsmarkt wenige als 3 Stunden täglich zur Verfügung steht. Dann bekommt man die erwerbsminderungsrente die in der Renteninformation angegeben ist Allgemeiner Arbeitsmarkt heisst also auch Pförtner, Wachmann oder so. Wer also im Rollstuhl sitzt kann durchaus den Knopf für die Werksschranke bediehnen, gelle. Das Gemeine an der Sache ist, das der Rentenversicherungsträger keinen solchen Arbeitsplatz nachweisen muss. Wenn Du also noch gesund und munter bist dann solltest du ersthaft über den Abschluss einer BUZ = Berufunfähigkeitszusatzrente bei einem privaten Anbieter nachdenken. http://www.betanet.de/betanet/portal wenn Du dort nachschaust wirst du alles noch mal in Amtsduetsch nachlesen können

Die Verletztenrente wird von der BG gezahlt, nach einem Arbeitsunfall meist, und die EM-Rente von der Rentenversicherung, wenn du nicht mehr in der Lage bist, irgendeine Arbeit mehr als 3 Stunden auszuüben. Die Voraussetzungen für die beiden Renten sind halt komplett unterschiedlich. Die Verletztenrente kannst du beziehen, auch wenn du noch was arbeiten kannst udn auch noch, wenn du die EM.Rente noch dazu beziehen soltest. Beantwortet das deine Frage? mFg