Was ist der Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt?
Dies taucht in einem Formular zur Entgeltbescheinigung des AA auf. Wörtlich: "Bei Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone ist das tatsächliche (nicht das beitragspflichtige) Bruttoarbeitsentgelt anzugeben." Hierzu liegen mir Lohnabrechnungen mit Angaben zum SV-AG-Anteil, SV-rechtliche Abzüge und Brutto- und Nettoverdienst vor.
1 Antwort
Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) von ihrem Entgelt.
Es gibt aber eine "Kappungsgrenze", also die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge abzuführen sind. Verdient man mehr, ist der Rest beitragsfrei.
Diese Grenze ist sehr hoch (je nach Ost oder West und ob z. B. Krankenkasse oder Rentenversicherung sind es 4350 bis 6350 Euro mtl. brutto) .
Jemand, der mehr verdient, muss also das tatsächliche Brutto angeben und nicht das geringere, aus dem die Beiträge berechnet werden. Die meisten Arbeitnehmer verdienen deutlich weniger, also gibt es nur ein Brutto auf dem Gehaltszettel.
Du kannst hier ablesen, wie die Beitragsbemessungsgrenzen 2017 aussehen.