Was ist der Unterschied zwischen Abretung und Verpfändung im Finanzwesen?

5 Antworten

Bei einer Verpfändung wird das Pfandgut nur zum Zwecke der eventuellen Verwertung zur Verfügung gestellt. Der Pfandgeber bleibt Eigentümer. Der Pfandnehmer muß das Pfandgut nach Rückzahlung des Kredites in gleichem Zustand vollständig zurückgeben. Wird das Pfandgut zu Geld gemacht, muss der Betrag, der nicht zur Schuldentilgung benötigt wird, an den Pfandgeber ausgezahlt werden.

Das Pfandrecht gilt nicht nur für Gegenstände sondern auch für Rechte und Forderungen wie z. B. Forderungen gegen Banken (das sind z.B. Sparguthaben).

Bei einer Abtretung, die nur Rechte und Forderungen betrifft, findet ein Eigentumswechsel statt. Der Abtretungsgläubiger (also der, an den abgetreten wurde) kann - vereinfacht ausgedrückt - mit dem Recht / der Forderung zunächst machen was er will. Er kann die Forderung fällig stellen, die Forderung weiterverkaufen oder warten bis die Forderung (z.B. eine Lebensversicherung) fällig wird und dann das Geld vereinnahmen. Diese Rechte hat der Abtretungsgläubiger immer auch ohne das z.B. der Kredit in Rückstand geraten ist. Geld, das der Abtretungsgläubiger aber aus der abgetretenen Forderung erhält, muss er auf den Schuldbetrag anrechnen.

Völlig willkürlich und möglicherweise zur eigenen Bereicherung kann der Abtretungsgläubiger aber nicht handeln. Hier gibt es dann klare juristische Regeln, die aber andere Rechtsgrundlagen als die Abtretung haben und mit der Frage nichts mehr direkt zu tun haben.

Beidesmal erhält jemand etwas zur Sicherung seiner Ansprüche gegenüber demjenigen der abtritt oder verpfändet. Beispiel aus der Finanzdienstleistung: Wenn ich ein Haus kaufe und bei der Bank einen Kredit hole, kann ich außer der Grundschuld, z.B. eine Lebensversicherung abreten, die ich später zur Tilgung des Kredites verwenden will. Ich bin also Inhaber der Police und das Geld gehört auch mir, die Bank schaut nur dass ich das Geld nicht anderweitig verwende und hat so ein Auge auf den Vertrag. Bei ordnungsgemäßem Ablauf der Finanzierung bekommt die Bank das Geld für den Kredit und ich das restliche guthaben, dass über die offene Kreditsumme hinaus geht. Verpfände ich aber eine Lebensversicherung vielleicht weil ich finanzielle Probleme habe, gehen die Rechte aus dem Vertrag an den Gläubiger über und auch das gesamte Guthaben aus dem Vertrag gehört nicht mehr mir sondern dem Gläubiger.

Abtreten heißt es, wenn der Schuldner seinem Gläubiger ein Teil seines Vermögens, seiner Forderungen, was auch immer sich zu Geld machen ließe über díe geschuldete Summe abtritt, überlässt, zur Minderung seiner Verbindlichkeiten. Die Verpfändung wiederum heißt es, daß seine Güter an dem Gläubiger bis zur Tilgung der Schulden verpfändet, will sagen, der Schuldner hat keine freie Verfügung über seine Güter, sein Vermögen ist erst wieder dann frei, wenn seine Schulden beglichen sind. Konkretes Beispiel: eine Maschine wird dem Gläubiger abgetreten, der kann diese Maschine verkaufen, sein Geld hoffentlich über die gesammte Summe einholen, oder diese wird nur vorübergehend in seinem Besitz gebracht, bis die Summe abbezahlt ist. Vorteil der letztere Lösung: die Produktion kann aufrecht erhalten werden, während bei der erste Form wäre die Maschine weg, die Produktion nicht möglich. Gilt für alle Güter, die über einen echten MArktwert verfügen.

rainbow2005  23.07.2010, 16:18

Das Beispiel passt nicht. Voraussetzung bei einem Pfandrecht ist die Übergabe des Pfandgutes. Daher ist ein Pfandrecht gerade bei einer Maschine, die zur Produktion benötigt wird wie aber auch z.B. bei einem Fahrzeug das falsche Sicherungsmittel.

In solchen Fällen wird mit der sogenannten Sicherungsübereignung gearbeitet, bei der der Gegenstand beim Sicherungsgeber verbleibt (das kennen viele ja von dem Autokredit)

Noergelix  24.07.2010, 15:28
@rainbow2005

Danke für die Aufklärung, Ergänzung. Gruß, Nx

ich würde mal sagen Abtreten machst du "freiwillig" Pfänden hingegen ist unfreiwillig...vlt bekommt beim Abtreten auch der Arbeitgeber/Bank nichts mit Schulternzuck

Die Abrtetung ist ein Übertragungsvorgang und die Verpfändung eine Sicherheitslesitung.